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KODA-Ordnung neu gefasst – Die Bischöfe der sieben bayerischen Diözesen haben in ihrer Frühjahrsvollversammlung eine neue KODA-Ordnung beschlossen. Sie stellt die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Bayer. Regional-KODA dar, deren
Tarifeinigung – Aktuell berichtet die Ausgabe 47 des KODA Kompass über die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst mit ihren Folgen für die etwa 50 Tausend Beschäftigten bei der katholischen Kirche in
Dienstgebervertreter Bistum Regensburg – Mit Wirkung vom 01.12.06 hat die Freisinger Bischofskonferenz Prälat Dr. Wilhelm zum Dienstgebervertreter in der Bayer. Regional-KODA berufen. Anton Wilhelm gehört dem Domkapitel in Regensburg an
133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an
Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007
Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Erster KODA-Kompass in 2008. Wissen Sie ob Ihnen ein Strukturausgleich nach ABD zusteht? Dann müssen Sie den neuen KODA-Kompass Nr. 32 lesen. In bewährter Weise erklärt
Beihilfe und kirchliche Höherversicherung bei Krankheitsfällen – Ein überarbeitetes Merkblatt zum Tarif 820K (kirchliche Höherversicherung bei Krankheitsfällen) und ein neues Antragsformular für die Beihilfe hat die Bayerische Beamtenkrankenkasse der Redaktion
Einführung einer Kinderkomponente – Keinen Erfolg hatte die Mitarbeiterseite der KODA bei der Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente”. Unter dem Vorsitz von Prof. Dütz hat die Schiedsstelle entschieden, dass
Kindertagesstätten – Die Arbeit in den Kindertagesstätten erfordert ein hohes Maß fachlicher und persönlicher Qualifikation. Deshalb soll nach dem Beschluss der Bayerischen Regional-KODA ab 2009 zusätzlich zu den sowieso schon
Mitarbeiterseite bekräftigt – Eine Mitteilung an die Kindertageseinrichtungen in der Diözese ‚Augsburg aus der bischöflichen Finanzkammer hat den Eindruck erweckt, dass die Teilnahme von Beschäftigten in kirchlichen Kindertagesstätten an der
Bayerische Regional-KODA
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