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KODA Kompass mit neuem Outfit – In einem leicht veränderten Outfit informiert Sie der neue KODA Kompass in bewährter Weise. Sie erfahren, wer in der nächsten KODA-Amtsperiode Ihre Interessen vertreten
Bilanz der 7. Amtsperiode – Eine Bilanz der 7. KODA-Amtsperiode durch die Mitglieder der Mitarbeiterseite sowie die Vorsitzenden bildet das Herzstück des neuen KODA Kompass. Daneben finden Sie den bischöflichen
Mesner: Arbeitszeitberechnung – Mit Hilfe eines kleinen Programms kann leicht die durchschnittliche, regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit festgestellt werden. In das Programm wurden Ihre Anregungen aufgenommen. Sie finden hier die akualisierte Fassung
KODA Wahl am 25. April 2013 – Bayernweiter Regional-Wahlvorstand konstituiert Am 25. April 2013 findet die bayernweit einheitliche Wahl zur Bayer. Regional-KODA statt. In den sieben bayerischen Diözesen wurden mittlerweile
Vermittlungsverfahren eingeleitet – Gescheitert ist die Initiative der KODA-Mitarbeiterseite auf Beibehaltung des Kinderzuschlags zum Gehalt von derzeit gut 90 Euro pro Kind. Die Mehrheit der Bistumsleitungen in Bayern lehnt Familienzuschläge
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da
Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende
Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA – Themen der Arbeitsgruppe Soziale Aspekte sollen nach Meinung der Mitarbeiterseite nicht nur die Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrenzt werden, so die Mitarbeiterseite
Tarifabschluss 2008 – In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst haben ver.di und dbb Tarifunion erhebliche Einkommenserhöhungen für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen durchgesetzt. Durch die „vergütungsbezogene Teil-Tarifautomatik“ gelten
Arbeitszeitanpassung von Teilzeitkräften im KiTa-Bereich – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen im Kindertagesstättenbereich gilt ab 1.Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Für MitarbeiterInnen, die keinen prozentual ausgerichteten Vertrag, sondern einen Stundenvertrag abgeschlossen haben,
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