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KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub
Bayerische Regional-KODA – Die Bayerische Regional-KODA hat am 6.5.2003 folgenden Beschluss zur Erarbeitung einer kirchlichen Prozessvereinbarung gefasst: “Die KODA wird auf Grundlage der Prozessvereinbarung des öffentlichen Dienstes nach Möglichkeit bis
Vertagt bzw. keine Zustimmung – Enttäuschend verlief die Sitzung der Zentral-KODA am 5.7.2007 in Fulda für alle, die zumindest einen kleinen Durchbruch in der Frage der Einführung einer Kinderkomponente erhofft
Infos Kompakt – “Muss ich gleich beim ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen? “- “Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt?” – “Was ist, wenn mein Kind krank
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – In Einzelfällen ist es vorgekommen, dass Beschäftigte nach dem Aufstieg in die reguläre Stufe der Entgelttabelle eine geringere Bruttovergütung hatten, als zuvor. Diese
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Eine Beschlussvorlage zur Ergänzung der staatlichen Beurteilungskriterien zur Ausgestaltung der Beurteilungskriterien für den kirchlichen Bereich wurde auf der 43. Vollversammlung der Lehrerkommission beschlossen.
Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag
Thomas Plaßmann – Der bekannte Karikaturist Thomas Plassmann wirft auf humorvolle Art und Weise einen Blick auf Themen, die die Bayer. Regional-KODA beschäftigen. Mit spitzer Feder entstanden so Zeichnungen für
Neuer Sprecher der Mitabeiterseite – Hans Reich, Dienstnehmervertreter aus der Diözese Augsburg, übernimmt am 1. Oktober die Ämter des Sprechers der Mitarbeiterseite und des Stellvertretenden KODA-Vorsitzenden. Er löst Dr. Joachim
Schlichtungsspruch – Einem Schlichtungsspruch der beiden Schlichter stimmte die Schlichtungskommission zu: für 2010 Erhöhung der Entgelte um 1,2 %, rückwirkend ab 1. Januar 2010. Die Schlichtung nach den gescheiterten Verhandlungen
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