Mein Beruf » Lehrkräfte kirchl. Schulen
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der konstituierenden Sitzung der 7. Amtsperiode der Bayerischen Regional-KODA wurden die beiden Vorsitzenden gewählt. Im Anschluss daran fand die Wahl der drei
Start of the 7th term of office – At the start of the seventh term of office, the members of the Bavarian Regional KODA celebrated a church service together with
Bewertungsstufen und Beurteilungsmerkmale – Das spezifische Profil einer Schule in kirchlicher Trägerschaft muss gepflegt, gelebt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Deshalb wird bei der Beurteilung von Lehrkräften an Schulen in kirchlicher
Neue Kirchliche Lehrerdienstordung – Seit 01.05.2008 gilt für die Lehrkräfte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern eine neue Lehrerdienstordnung (KLDO), die durch die Aufnahme ins ABD auch automatisch
Schriftliches Umlaufverfahren – Rückwirkend zum 1. August 2008 steigt für die Beschäftigen die Wegstreckenentschädigung bei Benutzung eines PKW von 30 auf 35 Cent. Das bayerische Finanzministerium hat in einer Verordnung
Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten – Wie hoch ist die tatsächliche gewährte Verfügungszeit für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten? Das möchte ver.di im Rahmen einer Umfrage herausfinden. Die Mitarbeiterseite der
Arbeitsgruppe Soziales – Woran erkennt man, dass Arbeitsvertragsregelungen sozial ausgewogen sind? Wo gibt es auch für den Bereich des ABD Möglichkeiten nachzubessern? Von welchen Beispielen aus der Wirtschaft können kirchliche
Zwei Vertreter – Vertreter der Lehrkräfte an Schulen in Kirchlicher Trägerschaft in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer sind Klaus Jüttler und Dr. Christian Spannagl.
Erziehung ist mehr wert – Familienministerin Christa Stewens hat bekannt gegeben, rückwirkend zum 01.07.2007 den Basiswert der staatlichen Kindergartenförderung anzuheben. Was bedeutet dieser Beschluss für das pädagogische Personal in den
Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag
6. Amtsperiode – Die 6. Amtszeit der Bayerischen Regional-KODA seit Oktober 2003 mit insgesamt 27 Vollversammlungen war die bislang größte Bewährungsprobe für den Dritten Weg in den bayerischen Diözesen. Die
139. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat in ihrer 139. Sitzung vom 08./09.07.2008 folgende Vereinbarung zum Verfahren zur Umsetzung des Leistungentgelts beschlossen: Verfahrensvorschlag 1. Ab 01.10.2008 findet die „Projektphase Mitarbeitergespräch“
ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT:
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:
Entgelttabellen
A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern)
Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).
Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
E-Mail: info@bayernkoda.de