Lehrkräfte kirchl. Schulen

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Kommt eine Anhebung des sogenannten Kilometergeldes für die kirchlichen Beschäftigten? Zählen für die Eingruppierung von Kindergartenleiterinnen die Kinder oder die vergebenen Plätze? Was

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im ABD geregelte Möglichkeit, das Wochenstundendeputat von Lehrkräften um 25 % zu kürzen, wenn es betrieblich erforderlich ist, lässt sich aufgrund der

Einführung einer Kinderkomponente – Keinen Erfolg hatte die Mitarbeiterseite der KODA bei der Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente”. Unter dem Vorsitz von Prof. Dütz hat die Schiedsstelle entschieden, dass

Caritas-Tarifreform in Bayern – Für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Caritas-Bereich in Bayern bleibt es nach der Tarifreform bei einer Kinderkomponente. Die Bundesebene der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK)

Arbeitszeitanpassung von Teilzeitkräften im KiTa-Bereich – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen im Kindertagesstättenbereich gilt ab 1.Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Für MitarbeiterInnen, die keinen prozentual ausgerichteten Vertrag, sondern einen Stundenvertrag abgeschlossen haben,

Projektsteuerungsgruppe Leistung vom 19.6.2008 – Auf der Sitzung der Projektsteuerungsgruppe für die Einführung einer möglichen Leistungskomponente in das ABD am 19.6.2009 standen die Überlegungen zum Beginn einer Projektphase zum Thema

Ettal 27.- 29.5.2008 – Die neu gewählte Mitarbeiterseite der Bayerischen Regeional-KODA traf sich zu einer dreitägigen Klausur in Ettal, um unter Leitung eines erfahrenen Moderators, Peter Weiser von kifas, die

KODA-Mitarbeiterseite begrüßt Unterschriftenaktion – In einer Pressemeldung hat sich Erzbischof Reinhard Marx gegen die Kommerzialisierung von Kindergärten ausgesprochen. Dies soll aber ein Gesetzentwurf des Familienministeriums ermöglichen. Die KODA-Mitarbeiterseite begrüßt es,

Kindertagesstätten – Teilzeitkräfte – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten gilt ab 1. Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Wer als Teilzeit-Beschäftigter oder -Beschäftigte mit Stundenzahl im Vertrag seinen Beschäftigungsumfang erhöhen möchte,

Zeitschrift ZTR 4/2008 – Durch die Festlegung auf den TVöD in der Fassung des VKA als Referenztarifvertrag für das ABD ist die Übernahme in das kirchliche Arbeitsvetragsrecht in Bereich der

Gewählte Beisitzer/Stellvertreter der Mitarbeiterseite – Als KODA-Mitglied der Mitarbeiterseite im Vermittlungsausschuss: Markus Schweizer Als KODA-Mitglied im Vermittlungsausschuss Markus Schweizer Stellvertreter Johannes Hoppe Als Nicht-KODA-Mitglied im Vermittlungsausschuss Charlotte Hermann, DiAG-MAV München

Fünf Mitglieder gewählt – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder im Vorbereitungsausschuss. Der Sprecher der Mitarbeiterseite und fünf weitere Mitglieder vertreten die Mitarbeiterseite im Vorbereitungsausschuss: Jürgen Herberich Johannes Hoppe Hans Reich Manfred Weidenthaler

Infos

Sonderregelungen

ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:

  • Anlage A: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind
  • Anlage B: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
  • Anlage C: Bewährungsaufstieg
  • Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen – Abschnitt A und Abschnitt B

Entgelt

Bayerisches Besoldungsgesetz

Entgelttabellen

A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern) 

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).

Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann