Mein Beruf » Lehrkräfte kirchl. Schulen
Arbeitszeitanpassung von Teilzeitkräften im KiTa-Bereich – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen im Kindertagesstättenbereich gilt ab 1.Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Für MitarbeiterInnen, die keinen prozentual ausgerichteten Vertrag, sondern einen Stundenvertrag abgeschlossen haben,
Projektsteuerungsgruppe Leistung vom 19.6.2008 – Auf der Sitzung der Projektsteuerungsgruppe für die Einführung einer möglichen Leistungskomponente in das ABD am 19.6.2009 standen die Überlegungen zum Beginn einer Projektphase zum Thema
Ettal 27.- 29.5.2008 – Die neu gewählte Mitarbeiterseite der Bayerischen Regeional-KODA traf sich zu einer dreitägigen Klausur in Ettal, um unter Leitung eines erfahrenen Moderators, Peter Weiser von kifas, die
KODA-Mitarbeiterseite begrüßt Unterschriftenaktion – In einer Pressemeldung hat sich Erzbischof Reinhard Marx gegen die Kommerzialisierung von Kindergärten ausgesprochen. Dies soll aber ein Gesetzentwurf des Familienministeriums ermöglichen. Die KODA-Mitarbeiterseite begrüßt es,
Kindertagesstätten – Teilzeitkräfte – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten gilt ab 1. Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Wer als Teilzeit-Beschäftigter oder -Beschäftigte mit Stundenzahl im Vertrag seinen Beschäftigungsumfang erhöhen möchte,
Zeitschrift ZTR 4/2008 – Durch die Festlegung auf den TVöD in der Fassung des VKA als Referenztarifvertrag für das ABD ist die Übernahme in das kirchliche Arbeitsvetragsrecht in Bereich der
Gewählte Beisitzer/Stellvertreter der Mitarbeiterseite – Als KODA-Mitglied der Mitarbeiterseite im Vermittlungsausschuss: Markus Schweizer Als KODA-Mitglied im Vermittlungsausschuss Markus Schweizer Stellvertreter Johannes Hoppe Als Nicht-KODA-Mitglied im Vermittlungsausschuss Charlotte Hermann, DiAG-MAV München
Fünf Mitglieder gewählt – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder im Vorbereitungsausschuss. Der Sprecher der Mitarbeiterseite und fünf weitere Mitglieder vertreten die Mitarbeiterseite im Vorbereitungsausschuss: Jürgen Herberich Johannes Hoppe Hans Reich Manfred Weidenthaler
Studientag der Bayerischen Regional-KODA 2007 – Referate von Peter Böck, Wilhelm Dütz, Martin Fuhrmann und Heribert Staudacher gehalten auf dem Studientag 2007 der Bayerischen Regional-KODA sind veröffentlicht in einer 42-seitigen
Zentral-KODA – Die mitarbeiterseitigen Mitglieder der Bayerischen Regional-KODA haben vor der konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2008 drei Mitglieder in die Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes im kirchlichen Dienst
Öffentlichkeitsarbeit – Die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA informiert die Beschäftigten durch die Zeitschrift KODA Kompass und die Internetseite kodakompass.de und die Öffentlichkeit durch Pressemeldungen. Welche Personen sind zuständig? KODA Kompass
Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Die vollständige Übertragung des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst auf den ABD-Bereich, Details der neuen Reisekostenordnung in sieben Beispielen erläutert, der Einsatz der Mitarbeiterseite für LeiterInnen von
ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT:
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:
Entgelttabellen
A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern)
Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).
Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
E-Mail: info@bayernkoda.de