Mein Beruf » Lehrkräfte kirchl. Schulen
Tarifrunde 2012 bei Bund und Gemeinden – Langsam beginnen sich die Gewerkschaften und Kommunalen Arbeitgeberverbände im Öffentlichen Dienst für die anstehenden Tarifverhandlungen zu positionieren. Zum 29. Februar endet nämlich der
Verschiedene Träger – gleiche Vergütung? – Wer nur das regelmäßige Monatsbrutto nebeneinander stellt, zieht leicht die falschen Schlüsse. Die KODA-Mitarbeiterseite hat die Bruttotabellenentgelte verschiedener kirchlicher Träger um die Faktoren Arbeitszeit,
1.1.2012 – Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft erhalten Entgelt entsprechend der im Bayerischen Besoldungsgesetz vorgesehenen Besoldung. Der Freistaat Bayern hat zum 1. Januar 2012 beschlossen, die Bamtenbesoldung um 1,9
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Bayer. Regional-KODA konnte in ihrer jüngsten Vollversammlung einige positive Veränderungen im ABD beschließen. So wurde etwa die Verwerfung bei der Berechnung der
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Schulen in kirchlicher Trägerschaft müssen sich deutlich von vergleichbaren staatlichen Schulen unterscheiden. Das ist die Botschaft, die von der jüngsten Sitzung der ständigen
Magdeburger Erklärung der Zentral-KODA – Die Zentral-KODA ist der Überzeugung, dass es in der katholischen Kirche und ihrer Caritas auch weiterhin gelingen wird, im Sinne der Dienstgemeinschaft die Interessen zwischen
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Sondervollversammlung beschließt Sonderzahlung: Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA trafen sich Ende Oktober zu einer Vollversammlung in Nürnberg, um über den „Pauschalzahlungstarifvertrag“ des öffentlichen
KODA-Ordnung neu gefasst – Die Bischöfe der sieben bayerischen Diözesen haben in ihrer Frühjahrsvollversammlung eine neue KODA-Ordnung beschlossen. Sie stellt die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Bayer. Regional-KODA dar, deren
Beschlüsse im Schriftlichen Umlaufverfahren – Junge Dienstanfänger können von Anfang an „richtig“ besoldet werden. Das hat die Bayer. Regional-KODA beschlossen. Anders als beim Freistaat Bayern, müssen kirchliche Schulträger neue Lehrkräfte
Ordinariatsrat Martin Floß – Ordinariatsrat Martin Floß wurde in der jüngsten Vollversammlung zum stellvertretenden Vorsitzenden der Bayer. Regional-KODA gewählt. Die Nachwahl war notwendig, weil der bisherige Sprecher der Dienstgeberseite und
Mehr als 26 Grad? – Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen muss unabhängig von der Außentemperatur „gesundheitlich zuträglich“ sein. Was das konkret heißt und welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitgeber ergeben,
Neu konzeptioniert – Eine Grundlegende Veränderung hat die Ständige Arbeitsgruppe Lehrkräfte (StAGL) in der Bayer. Regional-KODA erfahren. Aufgrund der neuen KODA-Ordnung wird die StAGL um zwei auf insgesamt acht Mitglieder
ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT:
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:
Entgelttabellen
A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern)
Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).
Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
E-Mail: info@bayernkoda.de