Lehrkräfte kirchl. Schulen

Wechsel bei Dienstgebern – Mit Wirkung vom 01.07.2010 hat die Freisinger Bischofskonferenz Tobias Langsch zum Dienstgebervertreter in der Bayer. Regional-KODA berufen. Rechtsrat i. K. Langsch ist im Referat Personalwesen des

Dauerthema Verfügungszeit – In die Diskussion um das Thema Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen hat sich nun das Bayerische Sozialministerium eingeklinkt. In einem klarstellenden Newsletter wird z. B.

Flyer – Die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts hat die KODA Kompass-Redaktion in einem Faltblatt kurz und knapp dargestellt. Der farbige Flyer erklärt Begriffe wie Loyalität, Streikverbot oder Dritter Weg. Man

Studientag mit Hermann Lührs – Im Rahmen eines Studientages der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA Ende Mai in Wertach erläuterte der Soziologe Dr. Hermann Lührs die Geschichte der Arbeitsrechtssetzung. Das Tarifvertragsmodell

Ökumenischer Kirchentag – Der ökumenische Kirchentag vom 12. bis 16. Mai in München wird ein großes Spiegelbild kirchlichen Lebens sein. Die beiden großen Kirchen mit ihren Einrichtungen zählen zu den

Höhere Gewalt – Eine Horrorvorstellung: Am Ende eines schönen, erholsamen Urlaubs und voll Freude aufs „Wieder-Heim-Kommen“, erhält man die Nachricht, dass der Rückflug nicht durchgeführt werden kann. Man sitzt fest.

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer hatte in ihrer 7. Sitzung eine lange Themenliste abzuarbeiten. Von A wie Altersteilzeit für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher

Report from the employee perspective – Will the working time account regulation be continued? Has an improvement been achieved for employees in EG 9? Has the decision on a service

2,3 % in drei Stufen – Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich geeinigt: Beide Seiten akzeptierten den Schlichterspruch, wonach die Gehälter bis 2011 in drei Stufen um 2,3 Prozent steigen. Die

Schlichtungsspruch – Einem Schlichtungsspruch der beiden Schlichter stimmte die Schlichtungskommission zu: für 2010 Erhöhung der Entgelte um 1,2 %, rückwirkend ab 1. Januar 2010. Die Schlichtung nach den gescheiterten Verhandlungen

18. Februar 2010 – Die von Gewerkschaften und Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes (Bund und VKA) angerufene Schlichtung beginnt am 18. Februar 2010 in Hannover und wird vom 21. bis 25.

Verhandlungen gescheitert – Im Tarifkonflikt öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen haben die Gewerkschaften ver.di, dbb Beamtenbund Tarifunion, GdP und GEW und die Arbeitgeber die Verhandlungen nach der dritten Runde

Infos

Sonderregelungen

ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:

  • Anlage A: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind
  • Anlage B: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
  • Anlage C: Bewährungsaufstieg
  • Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen – Abschnitt A und Abschnitt B

Entgelt

Bayerisches Besoldungsgesetz

Entgelttabellen

A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern) 

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).

Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann