Lehrkräfte kirchl. Schulen

1,4 Prozent – Das neue Jahr beginnt mit einer kleinen Lohnerhöhung für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst: 1,4 Prozent mehr Brutto. Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2012, in

Wechsel in der Online-Redaktion – Markus Schweizer scheidet zum 31.12. aus der KODA aus. Die KODA Kompass- Redaktion verliert damit auch ihren Online Redakteur, der kodakompass.de nicht nur mit seinen

Wichtige Wahlen in 2013: KODA und MAV – Im Jahr 2013 finden im kirchlichen Bereich wichtige Wahlen statt. Zu wählen sind sowohl die Vertreterinnen und Vertreter für die überbetriebliche, arbeitsvertragsrechtliche

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Wie hoch ist die Mindest-Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen? Wie hoch ist die Unterrichtspflichtzeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst? Wie

Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der

Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes

KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub

Alle Tarifvertragstexte umgesetzt – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die neue Urlaubsstaffelung ab

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die

Studientag – Die Kirche regelt ihr Arbeitsvertragsrecht in eigenständiger Weise, über sogenannte Kommissionen und nicht über Tarifverträge. Dieser so genannte „Dritte Weg“ ist zur Zeit arg in die politischen Diskussion

Tarifeinigung – Aktuell berichtet die Ausgabe 47 des KODA Kompass über die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst mit ihren Folgen für die etwa 50 Tausend Beschäftigten bei der katholischen Kirche in

Öffentlicher Dienst – Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Die Tarifkommission entschied mit 67 Ja-Stimmen, 17-Neinstimmen

Infos

Sonderregelungen

ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:

  • Anlage A: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind
  • Anlage B: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
  • Anlage C: Bewährungsaufstieg
  • Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen – Abschnitt A und Abschnitt B

Entgelt

Bayerisches Besoldungsgesetz

Entgelttabellen

A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern) 

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).

Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann