Mein Beruf » Lehrkräfte kirchl. Schulen
KODA Wahl am 25. April 2013 – Bayernweiter Regional-Wahlvorstand konstituiert Am 25. April 2013 findet die bayernweit einheitliche Wahl zur Bayer. Regional-KODA statt. In den sieben bayerischen Diözesen wurden mittlerweile
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Lebhafte Diskussionen prägten die 159. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in Freising, mit der die aktuelle Amtszeit zu Ende geht. Braucht es Zugeständnisse für
KODA-Wahlergebnis 2013 – Zwei Drittel alt – ein Drittel neu. So setzt sich die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA künftig zusammen. Gleich geblieben ist das Geschlechterverhältnis. Leichte Verschiebungen gibt es bei
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Eine deutliche Entgelterhöhung für Gemeindereferenten über eine doppelte Zulagenlösung konnte die Bayerische Regional-KODA nach einem langen Diskussionsprozess in ihrer 158. Vollversammlung verabschieden. Damit
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Beratungen prägen die Vollversammlung: Nur einen Beschluss fasste die Bayerische Regional-KODA auf ihrer 157. Vollversammlung in Augsburg. Damit sicherte sie auch Versicherten, deren
1,4 Prozent – Das neue Jahr beginnt mit einer kleinen Lohnerhöhung für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst: 1,4 Prozent mehr Brutto. Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2012, in
Wechsel in der Online-Redaktion – Markus Schweizer scheidet zum 31.12. aus der KODA aus. Die KODA Kompass- Redaktion verliert damit auch ihren Online Redakteur, der kodakompass.de nicht nur mit seinen
Wichtige Wahlen in 2013: KODA und MAV – Im Jahr 2013 finden im kirchlichen Bereich wichtige Wahlen statt. Zu wählen sind sowohl die Vertreterinnen und Vertreter für die überbetriebliche, arbeitsvertragsrechtliche
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Wie hoch ist die Mindest-Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen? Wie hoch ist die Unterrichtspflichtzeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst? Wie
Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der
Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes
KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub
ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT:
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:
Entgelttabellen
A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern)
Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).
Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
E-Mail: info@bayernkoda.de