Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Erwachsene/Jugendliche

Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig

133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Soll es eine Überprüfungsinstanz bei Beurteilungen geben? Gibt es für Systembetreuer Anrechnungsstunden? Werden kirchliche Schulträger von der Befreiung der Sozialversicherungspflicht Gebrauch machen und

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der 38. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA konnte die Novellierung der früheren SR 2l in die neue Sonderregelung-Lehrer (SR-L) abgeschlossen

129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 – Derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern Bericht von der 129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 (Auszug)

Frage: “Obwohl ich gern im Winter länger Urlaub gemacht hätte, musste ich fast den ganzen Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen. Ist das denn zulässig?” Antwort: Nein, ein Teil des Erholungsurlaubs

Frage: “Ich habe noch Resturlaub vom letzten Jahr. Bis wann muss ich ihn spätestens nehmen?” Antwort: Grundsätzlich gilt: Urlaub ist in dem Kalenderjahr anzutreten, für das der Urlaubsanspruch besteht. Übertragung

Frage: “Ich möchte nach meiner Elternzeit bzw. nach meinem Sonderurlaub wieder halbtags in den Beruf einsteigen. Mein Chef besteht aber auf Vollzeit.” Antwort: Kirchliche MitarbeiterInnen, die Kinder unter 18 Jahren

Frage: “Ich bin derzeit in Sonderurlaub zur Kindererziehung, möchte aber mit einem Teilzeitjob dazuverdienen. Ist das erlaubt?” Antwort: Ja, wenn die Tätigkeit vom Umfang her mit dem Sinn des Sonderurlaubs

Frage: “Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?” Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Infos

Entgelt

A, 2.10. Entgeltordnung für Beschäftigte in der kirchlichen Verbands-und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene

A, 2.11. Vergütungsordnung für Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche (ist zum 01.01.2018 außer Kraft getreten)

Bezug, Abgrenzung und Vergleich der Beschäftigten in der Verbands- und /oder Bildungsarbeit (pädagogische Berufe) zum Sozial- und Erziehungsdienst – Erläuterungen: sind nachzulesen insbesondere in den KODA Kompass Zeitschriftenausgaben Nr. 40 (Seite 2) und Nr. 46       

Interessante Links zur Bildung – Erwachsene, Kinder und Jugendliche:

  • Infos BDKJ: Bund der Deutschen Katholischen Jugend Bayern   
  • Infos BjR: Bayerischer Jugendring
  • Infos Jugendbildungsstätten  Bayern    
  • Infos Deutsche Bischofskonferenz zum Bereich Jugend  (Jugendkommission)
  • Infos zur Bildungspolitik – Bayer. Kultusministerium    
  • Infos zu Rechtlichem: Verordnungen, Gesetze etc. – Bayer. Kultusministerium   
  • Infos zur AGEB: Arbeitsgemeinschaft der Träger der Erwachsenenbildung in Bayern
  • Infos zur KEB: Katholische Erwachsenenbildung Bayern
  • Infos zur bpb: Bundeszentrale für politische Bildung
  • Infos des Deutschen Bildungsservers zur Weiterbildung in Bayern und mehr