Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Erwachsene/Jugendliche

Frage: Ich war längere Zeit krank. Darf mir mein Dienstgeber jetzt eine geringerwertigere Arbeit zuweisen? Antwort: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, die MitarbeiterInnen arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen. Der Entzug der

Mesner und Kirchenmusiker – Wer eine Handreichung sucht, mit deren Hilfe die Ausgleichstage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen leicht festgelegt werden können, wird hier fündig. Der spezielle Arbeitszeitkalender

Infos Kompakt – “Muss ich gleich beim ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen? “- “Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt?” – “Was ist, wenn mein Kind krank

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,

Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007

Frage: “Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?” Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27

Infos zum Urlaub – “Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.”

Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83

Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“ Antwort: Ja. Die Annahme von Geschenken im Dienst ist verboten. Im ABD steht: „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder

Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende

Infos

Entgelt

A, 2.10. Entgeltordnung für Beschäftigte in der kirchlichen Verbands-und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene

A, 2.11. Vergütungsordnung für Beschäftigte in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche (ist zum 01.01.2018 außer Kraft getreten)

Bezug, Abgrenzung und Vergleich der Beschäftigten in der Verbands- und /oder Bildungsarbeit (pädagogische Berufe) zum Sozial- und Erziehungsdienst – Erläuterungen: sind nachzulesen insbesondere in den KODA Kompass Zeitschriftenausgaben Nr. 40 (Seite 2) und Nr. 46       

Interessante Links zur Bildung – Erwachsene, Kinder und Jugendliche:

  • Infos BDKJ: Bund der Deutschen Katholischen Jugend Bayern   
  • Infos BjR: Bayerischer Jugendring
  • Infos Jugendbildungsstätten  Bayern    
  • Infos Deutsche Bischofskonferenz zum Bereich Jugend  (Jugendkommission)
  • Infos zur Bildungspolitik – Bayer. Kultusministerium    
  • Infos zu Rechtlichem: Verordnungen, Gesetze etc. – Bayer. Kultusministerium   
  • Infos zur AGEB: Arbeitsgemeinschaft der Träger der Erwachsenenbildung in Bayern
  • Infos zur KEB: Katholische Erwachsenenbildung Bayern
  • Infos zur bpb: Bundeszentrale für politische Bildung
  • Infos des Deutschen Bildungsservers zur Weiterbildung in Bayern und mehr