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Mehr als 26 Grad? – Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen muss unabhängig von der Außentemperatur „gesundheitlich zuträglich“ sein. Was das konkret heißt und welche Konsequenzen sich daraus für den Arbeitgeber ergeben, regelt die seit Juni letzten Jahres geltende „Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5“.

Demnach soll die Temperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten - technische und organisatorische Maßnahmen sollten das verhindern.

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