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Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Schulen in kirchlicher Trägerschaft müssen sich deutlich von vergleichbaren staatlichen Schulen unterscheiden. Das ist die Botschaft, die von der jüngsten Sitzung der ständigen Arbeitsgruppe Lehrkräfte der Bayer. Regional-KODA ausgeht, an der auch der Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, DDr. Peter Beer, teilgenommen hat. Dazu braucht es ein klares Profil und die besten Lehrkräfte. Damit das Gelingen kann muss unter anderem auch das ABD nachgebessert werden. (MS)

Bericht aus der StAGL vom 16.11.2011

Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrkräfte (StAGL) traf sich am 16.11.2011 zu ihrer 2. Sitzung in 2011. Dass es bislang nicht zu mehr Sitzungen kam, lag vor allem an dem von der Dienstgeberseite erfolgten Moratorium. Der Münchner Generalvikar Prof. DDr. Beer hatte vor knapp einem Jahr gefordert, dass ein Gesamtkonzept erstellt werden müsse, um die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die angestellten Lehrkräfte an katholischen Schulen in Bayern zu verbessern. Erst dann sei es sinnvoll, die dringend erforderliche Anpassung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für Lehrkräfte an die Dienstrechtsreform beim Freistaat Bayern anzugehen.

Hauptpunkt der November-Sitzung war deshalb auch das Gespräch und die Beratung mit Generalvikar DDr. Beer zum Thema „Stärkung des Profils katholischer Schulen“.

Man war sich darin einig, dass sich die katholischen Schulen fundamental von den vergleichbaren staatlichen Schulen unterscheiden müssen, denn ihr Erziehungskonzept baut direkt auf die christliche Botschaft entsprechend dem Evangelium auf. Generalvikar DDr. Beer betonte, dass die katholischen Schulen in der künftigen Pastoral eine bedeutendere Rolle spielen sollen und dass man deshalb ein grundlegendes Konzept zur Stärkung des Profils der katholischen Schulen benötigt. Wesentliches Element dieses Konzepts ist das Werben um die besten Lehrkräfte in Bayern, wofür es auch notwendig sein wird, durch Verbesserungen im Arbeitsvertragsrecht und eine damit einhergehende Besserstellung bei der Vergütung und der Versorgung als Arbeitgeber attraktiv zu werden.

Inzwischen haben Dr. Hatzung und Dr. Korta im Auftrag der Dienstgeberseite ein solches Konzept erstellt, das in der StAGL ausführlich diskutiert wurde. Die in diesem Konzept skizzierten Überlegungen befassen sich nur mit den arbeitsrechtlichen Regelungen, denn der Vollzug des Arbeitsrechts, die konkrete Stärkung des Profils vor Ort also, ist Sache der Schulträger.

Folgende Eckpunkte wurde in dem Gespräch mit Generalvikar DDr. Beer nochmals ausführlich erörtert:

  1. Nachdem unsere Schulen Abschlüsse erteilen sollen, die den staatlichen Abschlüssen gleichgestellt sind, müssen die Lehrkräfte auch eine entsprechende Qualifikation haben, die ihnen im Normalfall erlaubt, auch an einer staatlichen Schule zu unterrichten. Entsprechend stehen wir bei der Gewinnung von Lehrkräften mit dem Staat in Konkurrenz. Deshalb ist die grundsätzliche Orientierung am staatlichen verbeamteten Lehrer, was das Arbeitsrecht betrifft, sinnvoll und notwendig.
  2. Die Tatsache, dass in den nächsten Jahren ein nicht unbedeutender Teil unserer Lehrkräfte in den Ruhestand gehen wird, bedeutet, dass die kirchlichen Schulen verstärkt mit dem Staat um junge Lehrkräfte konkurrieren müssen. Wenn wir, wie es das Konzept vorsieht, die besten Lehrkräfte für die kirchlichen Schulen gewinnen wollen, müssen die Eingangsvoraussetzungen verbessert werden.
    Deshalb soll für die neu einzustellenden Lehrkräfte durch eine entsprechende rentenversicherungsrechtliche Gestaltung eine Gleichstellung hinsichtlich Entgelt und Altersversorgung mit verbeamteten Lehrkräften erzielt werden.
  3. Durch ein verpflichtendes Propädeutikum sollen darüber hinaus neue Lehrkräfte mit dem Auftrag und dem Selbstverständnis der katholischen Schulen stärker vertraut gemacht werden.
  4. Auch die vorhandenen Lehrkräfte sollen nicht unberücksichtigt bleiben: Hier ist an eine stufenweise Schließung der Nettolücke und an leistungsfördernde Elemente aus dem neuen Dienstrecht für Beamte gedacht.
  5. Einig war man sich, dass die angestrebte Stärkung des Profils zeitnah umgesetzt werden muss, die weiteren Schritte also bald erfolgen sollten.

Nach dem Gespräch mit Generalvikar DDr. Beer schloss sich in der StAGL noch eine Diskussion über die notwendigen Umsetzungsschritte und das weitere Vorgehen hinsichtlich der Dienstrechtsreform in Bayern an. Man war sich im Klaren darüber, dass die ersten drängenden Anpassungen aufgrund der Dienstrechtsreform bereits zu Beginn des neuen Jahres beraten und in das kirchliche Arbeitsvertragsrecht übernommen werden müssen.

Außerdem brachten sowohl die Vertreter der Dienstnehmerseite wie auch Dr. Hatzung von der Dienstgeberseite eine Reihe von Detailfragen ein, die in letzter Zeit entstanden sind und vorbereitend beraten wurden. Für die nächste Sitzung werden entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet, um Entscheidungen in diesen Materien treffen zu können.

Die nächste Sitzung der StAGL findet am 12. Januar 2012 statt.

Dr. Christian Spannagl

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