Logo Kodakompass

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Welche arbeitsrechtliche Relevanz haben die „Qualitätskriterien für Kath. Schulen“, die die Deutschen Bischöfe formuliert haben? Können Lehrkräfte Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz oder Sonderurlaub zur Pflege nach ABD beanspruchen? Gelingt die Einführung einer Dienstzulage an Volks- und Realschulen in kirchlicher Trägerschaft? In allen Punkten waren sich die Mitglieder der „Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer“ einig. Lesen Sie dazu und zu den weiteren Beratungspunkten den Bericht von der letzten Sitzung.

Bericht von der Sitzung der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer am 24.6.2009 in München

1. Persönliche Stellungnahme der Mitarbeitervertreter als Lehrkräfte in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer zu dem Verhalten der Dienstgeberseite auf der letzten Vollversammlung

Die Mitarbeitervertreter drückten ihr Befremden über das Vorgehen auf der letzten Vollversammlung durch die Dienstgeberseite aus:

  • Über den Umgang mit einer vollgültigen Beschlussempfehlung durch die Dienstgeberseite, die auf ein Unbehagen der gesamten Dienstgeberseite gegenüber der StAG-L hinweist
  • Es gab im Vorfeld genügend Zeit für eigene weitere Stellungnahmen zu den Beschlussvorlagen durch die Dienstgeberseite; darüber hinaus war bereits die Stellungnahme des Schulwerks Augsburg in die Vorlagen weitestgehend eingearbeitet
  • Das Dienstnehmermandat wird völlig unklar, da sie bislang keine Rückbindung an Mitarbeitergremien außerhalb der KODA hat und gleichzeitig auch die Beschlüsse nach außen mitträgt; andererseits hält die Dienstgeberseite Rückbindung zu den einzelnen Schulträgern und zu den diözesanen Finanzgremien.

2. Urteil des Landesarbeitsgerichts zur Zusatzversorgung

Die Begründung des Urteils zur Zusatzversorgung durch das LAG München liegt noch nicht vor.

3. § 28 und Pflegezeitgesetz

Festgestellt wurde, dass § 28 ABD in den SR für die Lehrkräfte nicht ausgenommen worden ist, damit Geltung hat, ebenso das Pflegezeitgesetz, so dass im Falle der erforderlichen Pflege von Angehörigen auch diese Bestimmungen greifen.

4. Verlautbarungen der Bischöfe: Qualitätskriterien für katholische Schulen

Bei diesen Qualitätskriterien handelt es sich um Arbeitshilfen und um Empfehlungen der katholischen Bischöfe. Rechtsrelevanz besitzen sie nur mittelbar über die Kirchliche Lehrerdienstordnung KLDO.

5. Vorschlag für einige redaktionelle Änderungen der SR-L

Es wurden einige redaktionelle Änderungen und Richtigstellungen der SR-L beschlossen. Diese werden auf der nächsten Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

6. Einführung einer Dienstzulage an Realschulen und an Volksschulen

Die StAGL besprach erneut die beiden Vorlagen für die Einführung einer Dienstzulage an Realschulen und an Volksschulen. Mit einigen wenigen redaktionellen Änderungen wurden beide Vorlagen von der STAGL angenommen und als Beschlussempfehlungen für die nächste Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA verabschiedet.

Neuburg, 30. Juni 2009

Dr. Joachim Eder

Links

­