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Kirchliche Gehälter weiter an öffentlichen Dienst angebunden – Augsburg, den 06.05.2004 (1.285 Zeichen)Die katholische Kirche in Bayern wird auch nach der für 2005 vorgesehenen Reform des öffentlichen Dienstes gleiche Gehälter wie Staat und Kommunen zahlen. Im Gegenzug wird 2004 das Urlaubsgeld in den höheren Vergütungsgruppen ausgesetzt.

Darauf verständigten sich diese Woche die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der kirchlichen Tarifkommission, der Bayerischen Regional-KODA. Die 6monatigen Verhandlungen gestalteten sich vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Bistümer extrem schwierig. Die kirchlichen Arbeitgeber hatten ursprünglich eine dauerhafte Absenkung des Gehaltsniveaus gefordert.

Vertreter beider Seiten zeigten sich erleichtert, dass ein langwieriger Konflikt in den kirchlichen Einrichtungen vermieden wurde. Dr. Eder, Sprecher der Mitarbeiterseite, erklärte: "Das kirchliche Tarifrecht steht weiterhin auf sicheren Beinen. Die Beschäftigten können sich darauf verlassen, dass sie nicht von der allgemeinen Entwicklung der Gehälter und Arbeitsbedingungen abgekoppelt werden. Ein einmaliger Einschnitt beim Urlaubsgeld ist ein vertretbarer Preis für langfristige Sicherheit."

Die Bayerische Regional-KODA regelt das Tarifrecht der verfassten katholischen Kirche mit 50.000 Beschäftigten.

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