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Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes nicht gesondert mitgeteilt wurden, müssen die Beschäftigten selbst die Berücksichtigung dieser Zeiten beantragen. Mütter können daher zusätzliche Versorgungspunkte und damit eine höhere Betriebsrente erwarten.

Eine entsprechende Antragsstellung ist deshalb dringend empfohlen. Ausführliche Informationen und Antragsformulare finden sie auf der Seite der Bayerischen Versorgungkammer (siehe "Weiterführende Links").

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