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Mit den Juli-Bezügen – Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des ABD fallen, erhalten mit dem Juli Entgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die „Tarifautomatik“ im ABD sichert den Kirchenmitarbeitern die Gleichstellung mit den Angestellten im Öffentlichen Dienst der Kommunen. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig, Auszubildende bekommen 100 Euro brutto gut geschrieben.

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