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Studientag – Die Kirche regelt ihr Arbeitsvertragsrecht in eigenständiger Weise, über sogenannte Kommissionen und nicht über Tarifverträge. Dieser so genannte „Dritte Weg“ ist zur Zeit arg in die politischen Diskussion geraten. Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA nahmen diese Debatte zum Anlass, in einem eigenen Studientag den „Dritten Weg“ zu reflektieren. Im Fokus stand dabei die konkrete Umsetzung der Idee in der Bayer. Regional-KODA. Was konkret diskutiert wurde lesen Sie im Bericht. (Markus Schweizer)

Bericht vom Studientag der Bayerischen Regional-KODA am 23. Mai 2012 in Nürnberg

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite

I. Studienteil

Der Studienteil beschäftigte sich mit dem Thema, das derzeit auf verschiedenen Ebenen im politischen wie kirchenpolitischen Bereich besprochen wird und innerkirchlich einem Erneuerungsprozess unterzogen wird: „Der Dritte Weg der Kirche - Grundlagen zum Dritten Weg“

1. Statements der Seiten

Von Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite wurden einführende Statements vorgetragen, in denen beide Seiten ihre grundlegende Meinung zu dieser Thematik darstellten. Dabei zeigte sich, dass auf Dienstgeber- und Dienstnehmerseite in grundlegenden Fragestellungen ein weitgehend einheitliches Meinungsbild erfolgt ist. Die Dienstgeberseite legte in ihrem Vortrag ihren Hauptschwerpunkt auf derzeit praktische Fragestellungen, die Dienstnehmerseite legte ihren Schwerpunkt in einem ersten Statement auf die grundlegenden Fragen des Dritten Weges und das Verhältnis zu den Gewerkschaften, in einem zweiten Statement auf aktuelle Problembereiche.

2. Arbeitsgruppen

In vier Arbeitsgruppen wurden anschließend ausgewählte Fragen zum Thema „Vertrauensvolle Zusammenarbeit - gelebte Dienstgemeinschaft“ behandelt.

Die Themenstellungen:

a) Auftrag der Bayerischen Regional-KODA

  • Aufgaben der KODA
  • Vollzug von KODA-Beschlüssen

b) Arbeitsweise der Bayerischen Regional-KODA

  • Vollversammlung und Arbeitsgruppen
  • Aufgaben und Zuständigkeitsverteilung

c) Informationsarbeit der Bayerischen Regional-KODA

  • KODA-Kompass
  • Dienstgeberrundbriefe
  • Vertraulichkeit

d) Besondere Themen der Bayerischen Regional-KODA

  • Eigenständige Informationsbeschaffung
  • Politische Gespräche
  • Diözesane Besonderheiten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Wirkung von Richtlinien

In einem weiteren Schritt wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Plenum besprochen. Dabei zeigte sich, dass vorrangiges Thema die Frage der „Informationsarbeit“ war, die für beide Seiten in verschiedenen Facetten eine Rolle spielt. Das Thema „KODA Kompass“ war in diesem Zusammenhang nur eines von vielen der aufgezeigten Fragestellungen..

3. Ergebnis

Es wurde deutlich, dass die einzelnen Ergebnisse weiter geführt werden müssen und auf den nächsten Vollversammlungen und auf den seitigen Sitzungen zur Sprache kommen müssen. Die offene Aussprache wurde generell positiv bewertet.

 

II. Anhörungsverfahren zur geplanten Novellierung der Zentral-KODA-Ordnung und der Rahmen-KODA-Ordnung

Auf der Ebene des Verbandes der Diözesen Deutschland VDD findet derzeit ein Novellierungsverfahren zur Zentral-KODA-Ordnung und zur Rahmen-KODA-Ordnung statt. Alle KODAen sind aufgerufen, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Im Vorfeld war von beiden Seiten zu beiden Ordnungsentwürfen jeweils eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet worden, die auf der Vollversammlung vorgestellt wurden.

4. Zentral-KODA-Ordnung

Die grundsätzliche Neuausrichtung der ZK-Ordnung mit einem Ausschuss für Arbeitsvertragsangelegenheiten und einem „politischen Ausschuss“ war unstreitig. Bemängelt wurde die unklare Diktion innerhalb der Ordnung. Die Stellungnahme bezieht sich weitgehend auch darauf, dass durchgängig eine klarere Formulierung innerhalb der Ordnung erfolgen muss.

Wichtig war für die Bayerische Regional-KODA, dass der sog. bayerische Vorbehalt – eine Regelung, dass die Bayer. Regional-KODA den Beschlüssen der Zentral-KODA im Bereich des Arbeitsvertragsrechts zusätzlich in einem eigenen Beschlussverfahren zustimmen muss – in der neuen ZK-Ordnung beibehalten werden muss. Dies wird sogar eigens in der Stellungnahme beantragt, die der zuständigen Arbeitsgruppe beim VDD zugeleitet wird..

5. Rahmen-KODA-Ordnung

In Bezug auf die Rahmen-KODA-Ordnung verzichtete die Bayer. Regional-KODA darauf, Vorschläge zu einzelnen Paragrafen zu erstellen. Das Votum hat zum Inhalt, dass für Essentialia in einem KODA-Rahmen-Recht wie für die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ein Mandat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beim Apostolischen Stuhl eingeholt werden sollte, dass die DBK in Zukunft Gesetzgebungsbefugnis für diesen Bereich erhält. Die Ausgestaltung aller weiterer Elemente der KODA-Ordnungen sollte aber den jeweiligen Diözesen vorbehalten bleiben.

6. Ergebnis

Von Bedeutung ist, dass die beiden Stellungnahmen als Votum der gesamten Bayerischen Regional-KODA verabschiedet werden konnten, damit von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite aus allen sieben bayerischen Diözesen getragen werden.

III. Termine

Am 4. und 5. Juli 2012 findet in Freising die 155. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA statt.

Der Bericht gibt die Sicht der Mitarbeiterseite wieder und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kaufbeuren, den 24.5.2012

Hans Reich, Sprecher der Mitarbeiterseite

 

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