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Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“

Antwort:

Ja. Die Annahme von Geschenken im Dienst ist verboten. Im ABD steht: „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.“ (§ 3 Abs. 2 ABD Teil A, 1.)

Besonders heikel sind „Geschenke“ von Firmen oder Firmenvertretern. Diese werden selten aus reiner Zuneigung gegeben. Für einen Plastikkugelschreiber mit Werbeaufdruck wird sich nun kaum ein Arbeitgeber interessieren. Sehr wohl aber für das Angebot, auch privat den 10 %igen Firmenrabatt in Anspruch nehmen zu können.

Die Vorschriften über Geschenkannahme gelten immer, egal ob es sich im konkreten Fall um einen Bestechungsversuch handelt oder nicht. Wenn Ihnen Geschenke oder Vergünstigungen angeboten werden, sagen Sie es Ihrem Vorgesetzten und lassen Sie ihn entscheiden oder treffen Sie gleich eine generelle Absprache für Ihre Einrichtung.

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