ABD-Beschäftigte haben Anspruch auf sog. "Beihilfe". Sie ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen über die Versicherungskammer Bayern. Vgl. dazu auch unter der Rubrik Nachricht die Info "BEIHILFE - VERSICHERUNGSKAMMER BAYERN (VKB)"
Beihilfe
https://www.vkb.de/kirchen