Mein Beruf » Verwaltungsangestellte
Frage: Ich werde demnächst 60 Jahre alt und möchte Altersteilzeit beantragen. Geht das, wenn ich teilzeitbeschäftigt bin? Antwort: Ja, wenn Sie nicht geringfügig beschäftigt sind oder durch Ihre Altersteilzeitvereinbarung geringfügig
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA einigten sich in der 135. Vollversammlung auf vorläufige Auszahlungsmodalitäten für das Leistungsentgelt nach ABD; es wurde sicher gestellt,
Frage: Kann ich meinen Besitzstand Kinder verlieren, wenn mein Kind vorübergehend berufstätig ist? Antwort: Für den Anspruch auf Kindergeld gibt es bei volljährigen Kindern Einkommensgrenzen. Verdient ein Kind vorübergehend mehr,
Frage: Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Partner privat versichert ist? Antwort: Das hängt davon ab, wo die Kinder (mit)versichert sind. Nach dem Sozialgesetzbuch V § 45 ist jede/r Beschäftigte bis
Frage: Ich war längere Zeit krank. Darf mir mein Dienstgeber jetzt eine geringerwertigere Arbeit zuweisen? Antwort: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, die MitarbeiterInnen arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen. Der Entzug der
Mesner und Kirchenmusiker – Wer eine Handreichung sucht, mit deren Hilfe die Ausgleichstage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen leicht festgelegt werden können, wird hier fündig. Der spezielle Arbeitszeitkalender
Infos Kompakt – “Muss ich gleich beim ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen? “- “Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt?” – “Was ist, wenn mein Kind krank
In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden
Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT
KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,
Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007
Frage: “Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?” Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27
zu Entgelt (Entgeltordnung Teil A, 2.),
zu Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristung und Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfe etc. siehe Teil A, 1.
INFOS ZUR EINGRUPPIERUNG + FÜR STELLENBEWERTUNGEN:
Zeitschrift KODA Kompass Nr. 72 sowie Zeitschrift Kompass ABC Nr. 74+75 ab Seite 60 Stichwort “Eingruppierung”
Weitere Stellenbewertungsinfos aus dem öffentlichen Dienst als zusätzliche Orientierungshilfe
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
E-Mail: info@bayernkoda.de