Pädagog. Personal Kitas

Frage: “Wenn mein Kind krank ist, muss ich zu Hause bleiben.” Antwort: Zur Betreuung eines kranken Kindes haben Sie Anrecht auf Freistellung von der Arbeit – jährlich bis zu 10

Frage: „Ich war während meines Zeitausgleichs krank. Kann ich den Zeitausgleich später nachholen?“ Antwort: Leider nein. Wer etwa Überstunden angesammelt oder ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart hat, bekommt dafür

Frage: “Bei meiner Jubiläumsdienstzeit wurde die Zeit als geringfügig beschäftigte Pfarrsekretärin nicht berücksichtigt. Ist das so richtig?” Antwort: Nein, auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung im Dienst der katholischen Kirche werden

Frage: „Nach meiner Elternzeit möchte ich wegen der Kinder vorerst nur Teilzeit arbeiten. Worauf muss ich achten?“ Antwort: Sie können Teilzeit nach dem „Teilzeit- undBefristungsgesetz“ oder nach ABD vereinbaren. Die

Frage: “Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs.” Antwort: Wenn Sie keine “kirchenspezifische” Tätigkeit ausüben, greift bei Ihnen nicht die kirchliche Arbeitszeitordnung (ABD Teil D, 3) sondern das ABD

Frage: “Ich erhalte nach der ‘Altfallregelung’ den Tarif 820K auf Kosten des Dienstgebers und möchte nach dem Erziehungsurlaub teilzeit arbeiten? Verliere ich jetzt meine Ansprüche?” Antwort: Entscheidend war der Stichtag

Frage: “Ich wechsle in die Freizeitphase meiner Altersteilzeit und habe noch Resturlaub. Kann ich mir diesen auszahlen lassen?” Antwort: Nein, restliche Urlaubstage und auch Mehrarbeitsstunden müssen bis zum Ende der

Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“ Antwort: Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24

Frage: “Ich bin alleinerziehend, habe 2 kleine Kinder und soll in meiner Freizeit noch zu Sitzungen und Veranstaltungen kommen.” Antwort: Das “Weisungsrecht” erlaubt dem Arbeitgeber zu bestimmen, wann und wo

Frage: “Immer wieder werden meine Freizeitausgleichstage kurzfristig verschoben. Muss ich das einfach hinnehmen?” Antwort: Nein, das müssen Sie nicht. Zu der Frage gibt es keine eigene Regelung. Das bedeutet aber

Frage: „Ich habe mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich nur Montag bis Mittwoch arbeite. Muss man das nicht schriftlich machen?“ Antwort:  „Wesentliche Vertragsbedingungen“ wie die Art der Tätigkeit und

Frage: “Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?” Antwort: Grundsätzlich ja, denn Krankheit unterbricht den Urlaub – vorausgesetzt, die Erkrankung ist schwerwiegend genug. Zwingend vorgeschrieben

Infos

Dienstordnung

ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
C, 7. Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen

Klick hier: die Dienstordnung im onlineABD.

Tipp:

Kommentar und Dienstordnung parallel lesen

Erich Sczepanski hat die Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen kommentiert. Dienstordnung und Kommentar sind gut lesbar gegenübergestellt.

(Download der kommentierten Dienstordnung als pdf)

Entgelt

Entgeltordnung Teil A, 2.3. – 30. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst    

Teil A, 1. Allgemeiner Teil – Regelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst:

  • Teil A, 1. Allgemeiner Teil Abschnitt VII: § 44 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Teil A, 1. Allgemeiner Teil, Abschnitt VII: Anlage zu § 44
  • Teil A, 1. Allgemeiner Teil, Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen, Anlage zu § 1 zur Anlage zu § 44: Anlage F [Entgelttabelle]

LINKTIPP: Fachkräfteinfo zur Kindergesundheit