Pädagog. Personal Kitas

Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig

133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Soll es eine Überprüfungsinstanz bei Beurteilungen geben? Gibt es für Systembetreuer Anrechnungsstunden? Werden kirchliche Schulträger von der Befreiung der Sozialversicherungspflicht Gebrauch machen und

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der 38. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA konnte die Novellierung der früheren SR 2l in die neue Sonderregelung-Lehrer (SR-L) abgeschlossen

129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 – Derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern Bericht von der 129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 (Auszug)

Frage: “Obwohl ich gern im Winter länger Urlaub gemacht hätte, musste ich fast den ganzen Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen. Ist das denn zulässig?” Antwort: Nein, ein Teil des Erholungsurlaubs

Frage: “Ich habe noch Resturlaub vom letzten Jahr. Bis wann muss ich ihn spätestens nehmen?” Antwort: Grundsätzlich gilt: Urlaub ist in dem Kalenderjahr anzutreten, für das der Urlaubsanspruch besteht. Übertragung

Frage: “Ich möchte nach meiner Elternzeit bzw. nach meinem Sonderurlaub wieder halbtags in den Beruf einsteigen. Mein Chef besteht aber auf Vollzeit.” Antwort: Kirchliche MitarbeiterInnen, die Kinder unter 18 Jahren

Frage: “Ich bin derzeit in Sonderurlaub zur Kindererziehung, möchte aber mit einem Teilzeitjob dazuverdienen. Ist das erlaubt?” Antwort: Ja, wenn die Tätigkeit vom Umfang her mit dem Sinn des Sonderurlaubs

Frage: “Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?” Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Infos

Dienstordnung

ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
C, 7. Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen

Klick hier: die Dienstordnung im onlineABD.

Tipp:

Kommentar und Dienstordnung parallel lesen

Erich Sczepanski hat die Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen kommentiert. Dienstordnung und Kommentar sind gut lesbar gegenübergestellt.

(Download der kommentierten Dienstordnung als pdf)

Entgelt

Entgeltordnung Teil A, 2.3. – 30. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst    

Teil A, 1. Allgemeiner Teil – Regelungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst:

  • Teil A, 1. Allgemeiner Teil Abschnitt VII: § 44 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
  • Teil A, 1. Allgemeiner Teil, Abschnitt VII: Anlage zu § 44
  • Teil A, 1. Allgemeiner Teil, Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen, Anlage zu § 1 zur Anlage zu § 44: Anlage F [Entgelttabelle]

LINKTIPP: Fachkräfteinfo zur Kindergesundheit