Lehrkräfte kirchl. Schulen

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Der neue KODA Kompass ist erschienen. Die Ausgabe Nr. 28 zeigt auf, was bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist, stellt die unterschiedlichen Positionen zur Frage der

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Nach langen Besprechungen in Arbeitsgruppensitzungen konnte ein endgültiger Entwurf eines Überleitungsrechtes und einer neuen Sonderregelung Lehrer SR-L der Vollversammlung der Lehrerkommission zur Beratung

Dienstgebervertreter Bistum Regensburg – Mit Wirkung vom 01.12.06 hat die Freisinger Bischofskonferenz Prälat Dr. Wilhelm zum Dienstgebervertreter in der Bayer. Regional-KODA berufen. Anton Wilhelm gehört dem Domkapitel in Regensburg an

Dienstnehmervertreter Bistum Regensburg – Der Dekanatskirchenmusiker aus Dingolfing, Stephan Merkes, wird für die restliche Amtszeit die Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA als Regensburger Vertreter bereichern. Merkes (Jhg 62) übernahm zum 07.

Vermittlungsverfahren eingeleitet – Gescheitert ist die Initiative der KODA-Mitarbeiterseite auf Beibehaltung des Kinderzuschlags zum Gehalt von derzeit gut 90 Euro pro Kind. Die Mehrheit der Bistumsleitungen in Bayern lehnt Familienzuschläge

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Bericht der Mitarbeiterseite der Lehrerkommission über die schriftliche Beschlussfassung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA und der Arbeitsgruppensitzung anstelle der 37. Vollversammlung in

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht übernommene Umstellung auf das TVöD-System bedarf einer kirchenspezifischen Gestaltung in ihren Grundlagen. In drei dieser Bereiche steht die Bayer.

Alle Infos auf einem Blick – Knapp 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche in Bayern sind 2013 aufgerufen, ihre 19 Vertreterinnen und Vertreter in der Bayer. Regional-KODA neu zu

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – vgl. BAG-Urteil v. 20.11.12 bzw. Nachricht unter http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16559

Aushang fürs Schwarze Brett – Die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im TVöD stellt eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, so der Tenor einer im Frühjahr ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Infos

Sonderregelungen

ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:

  • Anlage A: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind
  • Anlage B: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
  • Anlage C: Bewährungsaufstieg
  • Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen – Abschnitt A und Abschnitt B

Entgelt

Bayerisches Besoldungsgesetz

Entgelttabellen

A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern) 

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).

Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann