Lehrkräfte kirchl. Schulen

Sitzung der Mitarbeiterseite in Kempten – Die “Einführung des Mitarbeitergespräches und Entwicklung eines Leistungsbeurteilungssystems” während der beschlossenen Projektphase ist einer der beiden Schwerpunkte der KODA-Mitarbeiterseite. Festgelegt wurde auf der Sitzung

Frage: Ich werde demnächst 60 Jahre alt und möchte Altersteilzeit beantragen. Geht das, wenn ich teilzeitbeschäftigt bin? Antwort: Ja, wenn Sie nicht geringfügig beschäftigt sind oder durch Ihre Altersteilzeitvereinbarung geringfügig

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA einigten sich in der 135. Vollversammlung auf vorläufige Auszahlungsmodalitäten für das Leistungsentgelt nach ABD; es wurde sicher gestellt,

Frage: Kann ich meinen Besitzstand Kinder verlieren, wenn mein Kind vorübergehend berufstätig ist? Antwort: Für den Anspruch auf Kindergeld gibt es bei volljährigen Kindern Einkommensgrenzen. Verdient ein Kind vorübergehend mehr,

Frage: Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Partner privat versichert ist? Antwort: Das hängt davon ab, wo die Kinder (mit)versichert sind. Nach dem Sozialgesetzbuch V § 45 ist jede/r Beschäftigte bis

Frage: Ich war längere Zeit krank. Darf mir mein Dienstgeber jetzt eine geringerwertigere Arbeit zuweisen? Antwort: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, die MitarbeiterInnen arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen. Der Entzug der

Mesner und Kirchenmusiker – Wer eine Handreichung sucht, mit deren Hilfe die Ausgleichstage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen leicht festgelegt werden können, wird hier fündig. Der spezielle Arbeitszeitkalender

Infos Kompakt – “Muss ich gleich beim ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen? “- “Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt?” – “Was ist, wenn mein Kind krank

In knapper Form erklärt – Die Vielzahl der arbeitsrechtlichen Grundlagen in den bayerischen Diözesen ist für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr verwirrend. In der neuen Rubrik „Arbeitrechtliche Grundlagen“ werden

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,

Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007

Infos

Sonderregelungen

ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:

  • Anlage A: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind
  • Anlage B: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
  • Anlage C: Bewährungsaufstieg
  • Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen – Abschnitt A und Abschnitt B

Entgelt

Bayerisches Besoldungsgesetz

Entgelttabellen

A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern) 

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).

Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann