Lehrkräfte kirchl. Schulen

Frage: “Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?” Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27

Infos zum Urlaub – “Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.”

Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83

Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“ Antwort: Ja. Die Annahme von Geschenken im Dienst ist verboten. Im ABD steht: „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder

Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende

Dienstgebervertreter Bistum Passau – Dr. Klaus Metzl, Generalvikar des Bistums Passau, ist seit 1. August 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter

Mit den Juli-Bezügen – Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des ABD fallen, erhalten mit dem Juli Entgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die „Tarifautomatik“ im ABD sichert

Kinderkomponente: Schiedsstelle angerufen – Nach Ende der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA beschloss die Mitarbeiterseite die Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente“ innerhalb der vorgesehenen 4-Wochen-Frist. Im ersten Verfahren muss

Beim pädagogischen Personal an Kindertagesstätten – Auf der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA ist zur Frage der zukünftigen Regelung der Verfügungszeit für das pädagogische Personal an Kindertagesstätten noch keine Entscheidung

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Das schriftliche Beschlussverfahren in der Lehrerkommission der Bayer. Regional-KODA zur Gleichstellung von BAT-Verträgen von Lehrkräften an kirchlichen Schulen bei freiwilligem Übergang ins ABD

Bericht (Teil 2) aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der wieder aufgenommen Sitzung der 134. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 19.7.2007 konnten die restlichen Tagesordnungspunkte einer Klärung zugeführt werden.

Bayerns Familienministerin Christa Stewens – „Verwaltungsaufgaben sind Trägeraufgaben.“ Mit dieser präzisen Formulierung zeigt Bayerns Familienministerin Christa Stewens Verständnis für das pädagogische Personal in Kindertagesstätten, das sich gegen die zunehmende Übertragung

Infos

Sonderregelungen

ABD Teil B, 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft

B, 4.1. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L) – ÜBERSICHT
Regelungen z.B. zu Qualifizierungen, Arbeitszeit, Eingruppierung und Entgelt, besondere Aufgaben, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristungen, Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfen, Sabbatjahr. Weitere Details sind den Anlagen zu entnehmen:

  • Anlage A: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind
  • Anlage B: Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte
  • Anlage C: Bewährungsaufstieg
  • Anlage D: Dienstliche Beurteilung und Leistungsfeststellung der Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an katholischen Schulen – Abschnitt A und Abschnitt B

Entgelt

Bayerisches Besoldungsgesetz

Entgelttabellen

A-Besoldung (Homepage Landesamt für Finanzen, Freistaat Bayern) 

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem bayerichen Landesrecht sind viele Vorschriften auch hier (Bayern.Recht) zu entnehmen, z.B. Unterrichtspflichtzeit, Ermäßigungs- und Anrechnungsstunden etc. (bitte dazu die dortige Suchfunktion nutzen).

Ansprechpartner für Fragen zu den Lehrkräfteregelungen:
Ludwig Utschneider,
Veronika Zimmermann