Mein Beruf » Gemeindereferenten
1,4 Prozent – Das neue Jahr beginnt mit einer kleinen Lohnerhöhung für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst: 1,4 Prozent mehr Brutto. Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2012, in
Wechsel in der Online-Redaktion – Markus Schweizer scheidet zum 31.12. aus der KODA aus. Die KODA Kompass- Redaktion verliert damit auch ihren Online Redakteur, der kodakompass.de nicht nur mit seinen
Wichtige Wahlen in 2013: KODA und MAV – Im Jahr 2013 finden im kirchlichen Bereich wichtige Wahlen statt. Zu wählen sind sowohl die Vertreterinnen und Vertreter für die überbetriebliche, arbeitsvertragsrechtliche
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Wie hoch ist die Mindest-Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen? Wie hoch ist die Unterrichtspflichtzeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst? Wie
Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der
Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes
KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub
Alle Tarifvertragstexte umgesetzt – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die neue Urlaubsstaffelung ab
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Bayer. Regional-KODA bearbeitete Anfang Juli in ihrer 155sten Vollversammlung in Freising die aktuellen Tarifvertragstexte – alle Änderungen, etwa die neuen Entgelttabellen, die
Studientag – Die Kirche regelt ihr Arbeitsvertragsrecht in eigenständiger Weise, über sogenannte Kommissionen und nicht über Tarifverträge. Dieser so genannte „Dritte Weg“ ist zur Zeit arg in die politischen Diskussion
Tarifeinigung – Aktuell berichtet die Ausgabe 47 des KODA Kompass über die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst mit ihren Folgen für die etwa 50 Tausend Beschäftigten bei der katholischen Kirche in
Öffentlicher Dienst – Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat das Tarifergebnis für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen angenommen. Die Tarifkommission entschied mit 67 Ja-Stimmen, 17-Neinstimmen
Dienstordnung im onlineABD
(Arbeitsrechtlicher Teil)
-> ABD Teil C, 2. (DO GA/GR)
(Allgemeiner – bischöflicher – Teil)
Dienstordnung für Gemeindereferent*innen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnung mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz)
-> Nr. 6 (DO GA/GR)
Weitere Ausführungen hierzu siehe auch die Zeitschrift KODA Kompass Nr. 9 vom 17.12.2001
ABD TEIL A, 2.5. Entgeltordnung
Weitere Informationen: siehe Rubrik “ABD“
Bundesverband der Gemeindereferent*innen: http://www.gemeindereferent.de/
Bayerische Regional-KODA
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