tarifreform

116. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 25. März 2004 – Die 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA diente vorwiegend der Beratung der zukünftigen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht in Bayern. Bericht von

117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der

Kirchliche Gehälter weiter an öffentlichen Dienst angebunden – Augsburg, den 06.05.2004 (1.285 Zeichen)Die katholische Kirche in Bayern wird auch nach der für 2005 vorgesehenen Reform des öffentlichen Dienstes gleiche Gehälter

Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht – Augsburg, 26.09.2005 Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen.

123. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 26.9.2005 – Bericht von der 123. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 26.9.2005 in NürnbergAuf der 123. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 26.9.2005 wurde das von

129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 – Derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern Bericht von der 129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 (Auszug)

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da

133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – KODA wechselt zum TVöD der Kommunen, so titelt die Juli-Ausgabe des KODA-Kompass. Was das für kirchl. Beschäftigte bedeutet ist in dem neuen Heft nachzulesen. Weitere Inhalte

Zwischen den Tarifparteien vereinbart – Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist. Das neu zu gestaltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes verlangt Einheitlichkeit und Differenzierung.