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Mitarbeiterseite bekräftigt – Eine Mitteilung an die Kindertageseinrichtungen in der Diözese ‚Augsburg aus der bischöflichen Finanzkammer hat den Eindruck erweckt, dass die Teilnahme von Beschäftigten in kirchlichen Kindertagesstätten an der

Nach acht Verhandlungsrunden – Zahlreiche Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen an kirchlichen Kindergärten haben die Entwicklung der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst genau verfolgt, teilweise sogar die Streik- und Protestaktionen an kommunalen Kindertagesstätten

Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig

Zum Start ins Kindergartenjahr – Das pädagogische Personal in kirchlichen Einrichtungen kann mit einer angepassten Dienstordnung in das neue Kindergartenjahr starten. Mit der Neufassung hat die Bayer. Regional-KODA auf die

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – KODA wechselt zum TVöD der Kommunen, so titelt die Juli-Ausgabe des KODA-Kompass. Was das für kirchl. Beschäftigte bedeutet ist in dem neuen Heft nachzulesen. Weitere Inhalte

Verfügungszeit – Dienstplan – Verwaltungsaufgaben – Seit September 2009 gibt es eine neue „Dienstordnung für das pädagogische Personal in den katholischen Kindertageseinrichtungen“. Erich Scepanski hat die Dienstordnung kommentiert. Was ist

Bayerns Familienministerin Christa Stewens – „Verwaltungsaufgaben sind Trägeraufgaben.“ Mit dieser präzisen Formulierung zeigt Bayerns Familienministerin Christa Stewens Verständnis für das pädagogische Personal in Kindertagesstätten, das sich gegen die zunehmende Übertragung

Beim pädagogischen Personal an Kindertagesstätten – Auf der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA ist zur Frage der zukünftigen Regelung der Verfügungszeit für das pädagogische Personal an Kindertagesstätten noch keine Entscheidung

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA einigten sich in der 135. Vollversammlung auf vorläufige Auszahlungsmodalitäten für das Leistungsentgelt nach ABD; es wurde sicher gestellt,