krankheit
Frage: „Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?“ Antwort: Grundsätzlich ja, denn Krankheit unterbricht den Urlaub – vorausgesetzt, die Erkrankung ist schwerwiegend genug. Zwingend vorgeschrieben
Frage: „Ich war während meines Zeitausgleichs krank. Kann ich den Zeitausgleich später nachholen?“ Antwort: Leider nein. Wer etwa Überstunden angesammelt oder ein Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto angespart hat, bekommt dafür
Frage: „Wenn mein Kind krank ist, muss ich zu Hause bleiben.“ Antwort: Zur Betreuung eines kranken Kindes haben Sie Anrecht auf Freistellung von der Arbeit – jährlich bis zu 10
Infos zum Urlaub – „Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.“
Infos Kompakt – „Muss ich gleich beim ersten Tag einer Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen? „- „Kann ich während der Arbeitszeit zum Arzt?“ – „Was ist, wenn mein Kind krank
Frage: Ich war längere Zeit krank. Darf mir mein Dienstgeber jetzt eine geringerwertigere Arbeit zuweisen? Antwort: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, die MitarbeiterInnen arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen. Der Entzug der
Frage: Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Partner privat versichert ist? Antwort: Das hängt davon ab, wo die Kinder (mit)versichert sind. Nach dem Sozialgesetzbuch V § 45 ist jede/r Beschäftigte bis
Beihilfe und kirchliche Höherversicherung bei Krankheitsfällen – Ein überarbeitetes Merkblatt zum Tarif 820K (kirchliche Höherversicherung bei Krankheitsfällen) und ein neues Antragsformular für die Beihilfe hat die Bayerische Beamtenkrankenkasse der Redaktion
Neuer Tarif PflegePREMIUM – Aus dem Kreis der ABD-Beschäftigten erreichten die Redaktion einige Fragen zum neuen Tarif PflegePREMIUM der Versicherungskammer Bayern/Bayerische Beamtenkrankenkasse. Wir haben diese Fragen an die Versicherungskammer Bayern
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