kirchenmusiker

Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“ Antwort: Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24

Für B-Kirchenmusiker und Mesner – Für B-KirchenmusikerInnen und MesnerInnen sehen die Tätigkeitsmerkmale des ABD mehr als eine Höhergruppierung während der beruflichen „Laufbahn“ vor. Nach der Reform des ABD im Zuge