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Frage: „Ich bin alleinerziehend, habe 2 kleine Kinder und soll in meiner Freizeit noch zu Sitzungen und Veranstaltungen kommen.“ Antwort: Das „Weisungsrecht“ erlaubt dem Arbeitgeber zu bestimmen, wann und wo
Frage: „Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?“ Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27
Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“ Antwort: Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24
Frage: Ich war längere Zeit krank. Darf mir mein Dienstgeber jetzt eine geringerwertigere Arbeit zuweisen? Antwort: Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, die MitarbeiterInnen arbeitsvertragsgemäß zu beschäftigen. Der Entzug der
Frage: „Ich wechsle in die Freizeitphase meiner Altersteilzeit und habe noch Resturlaub. Kann ich mir diesen auszahlen lassen?“ Antwort: Nein, restliche Urlaubstage und auch Mehrarbeitsstunden müssen bis zum Ende der
Frage: Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn mein Partner privat versichert ist? Antwort: Das hängt davon ab, wo die Kinder (mit)versichert sind. Nach dem Sozialgesetzbuch V § 45 ist jede/r Beschäftigte bis
Frage: „Ich erhalte nach der ‚Altfallregelung‘ den Tarif 820K auf Kosten des Dienstgebers und möchte nach dem Erziehungsurlaub teilzeit arbeiten? Verliere ich jetzt meine Ansprüche?“ Antwort: Entscheidend war der Stichtag
Frage: Kann ich meinen Besitzstand Kinder verlieren, wenn mein Kind vorübergehend berufstätig ist? Antwort: Für den Anspruch auf Kindergeld gibt es bei volljährigen Kindern Einkommensgrenzen. Verdient ein Kind vorübergehend mehr,
Frage: „Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs.“ Antwort: Wenn Sie keine „kirchenspezifische“ Tätigkeit ausüben, greift bei Ihnen nicht die kirchliche Arbeitszeitordnung (ABD Teil D, 3) sondern das ABD
Frage: Ich werde demnächst 60 Jahre alt und möchte Altersteilzeit beantragen. Geht das, wenn ich teilzeitbeschäftigt bin? Antwort: Ja, wenn Sie nicht geringfügig beschäftigt sind oder durch Ihre Altersteilzeitvereinbarung geringfügig
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