bdkj

Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Attraktivität an den Realschulen zu steigern und eine bessere Profilierung der kirchlichen Realschulen zu ermöglichen ist derzeit für die Lehrerkommission vorrangig. Entsprechende

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Eine Beschlussvorlage zur Ergänzung der staatlichen Beurteilungskriterien zur Ausgestaltung der Beurteilungskriterien für den kirchlichen Bereich wurde auf der 43. Vollversammlung der Lehrerkommission beschlossen.

Zwei Vertreter – Vertreter der Lehrkräfte an Schulen in Kirchlicher Trägerschaft in der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer sind Klaus Jüttler und Dr. Christian Spannagl.  

Neue Kirchliche Lehrerdienstordung – Seit 01.05.2008 gilt für die Lehrkräfte an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Bayern eine neue Lehrerdienstordnung (KLDO), die durch die Aufnahme ins ABD auch automatisch

Bewertungsstufen und Beurteilungsmerkmale – Das spezifische Profil einer Schule in kirchlicher Trägerschaft muss gepflegt, gelebt und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Deshalb wird bei der Beurteilung von Lehrkräften an Schulen in kirchlicher

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer (StAGL) hat die Möglichkeit, alle lehrerspezifischen Fragen eigens zu beraten; die von der StAGL geschlossenen Beschlüsse gelten aber nicht