arbeitszeit

Frage: „Ich habe mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich nur Montag bis Mittwoch arbeite. Muss man das nicht schriftlich machen?“ Antwort:  „Wesentliche Vertragsbedingungen“ wie die Art der Tätigkeit und

Frage: “Ich bin oft 12 Stunden und länger unterwegs.” Antwort: Wenn Sie keine “kirchenspezifische” Tätigkeit ausüben, greift bei Ihnen nicht die kirchliche Arbeitszeitordnung (ABD Teil D, 3) sondern das ABD

Frage: “Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?” Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden