altersteilzeit
Frage: “Ich wechsle in die Freizeitphase meiner Altersteilzeit und habe noch Resturlaub. Kann ich mir diesen auszahlen lassen?” Antwort: Nein, restliche Urlaubstage und auch Mehrarbeitsstunden müssen bis zum Ende der
Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83
Frage: Ich werde demnächst 60 Jahre alt und möchte Altersteilzeit beantragen. Geht das, wenn ich teilzeitbeschäftigt bin? Antwort: Ja, wenn Sie nicht geringfügig beschäftigt sind oder durch Ihre Altersteilzeitvereinbarung geringfügig
Altersteilzeit – Rentenversicherung – Beschäftigte, die vor dem 1955 geboren wurden, erhalten derzeit mit einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung einen so genannten “Fragebogen zur Prüfung der Vertrauenschutzregelungen”. Dieser Fragebogen ist
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