Suchergebnisse für: Urlaub

KODA Kompass 48 | Sept. 2012 – KODA Kompass 48: Wodurch unterscheiden sich die verschiedenen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, Pflege und Beruf gut miteinander zu vereinbaren? Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Teilzeit nach § 11

KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub

Frage: “Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?” Antwort: Grundsätzlich ja, denn Krankheit unterbricht den Urlaub – vorausgesetzt, die Erkrankung ist schwerwiegend genug. Zwingend vorgeschrieben

Frage: “Ich wechsle in die Freizeitphase meiner Altersteilzeit und habe noch Resturlaub. Kann ich mir diesen auszahlen lassen?” Antwort: Nein, restliche Urlaubstage und auch Mehrarbeitsstunden müssen bis zum Ende der

Frage: “Ich bin derzeit in Sonderurlaub zur Kindererziehung, möchte aber mit einem Teilzeitjob dazuverdienen. Ist das erlaubt?” Antwort: Ja, wenn die Tätigkeit vom Umfang her mit dem Sinn des Sonderurlaubs

Frage: “Ich möchte nach meiner Elternzeit bzw. nach meinem Sonderurlaub wieder halbtags in den Beruf einsteigen. Mein Chef besteht aber auf Vollzeit.” Antwort: Kirchliche MitarbeiterInnen, die Kinder unter 18 Jahren

Frage: “Ich habe noch Resturlaub vom letzten Jahr. Bis wann muss ich ihn spätestens nehmen?” Antwort: Grundsätzlich gilt: Urlaub ist in dem Kalenderjahr anzutreten, für das der Urlaubsanspruch besteht. Übertragung

Frage: “Obwohl ich gern im Winter länger Urlaub gemacht hätte, musste ich fast den ganzen Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen. Ist das denn zulässig?” Antwort: Nein, ein Teil des Erholungsurlaubs

Infos zum Urlaub – “Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.”

Aushang fürs Schwarze Brett – Die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im TVöD stellt eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, so der Tenor einer im Frühjahr ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts