Entgelt
ABD Teil A, 2. Entgeltordnung:
Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)
Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),
weiteren Angestelltengruppen:
vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff.
Reinigungskräfte, Küchenhilfskräfte sowie Haus- und Hofarbeiter: vgl. Zusatzinformationen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff., ferner auch KODA Kompass Nr. 72 Seite 3.
Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.
Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67
! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“:
Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. - Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:
- Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 2
- Hausmeister/innen (ohne Schulhausmeister)
- hauswirtschaftlich Beschäftigte
- Pförtner/innen
- Museumswärter/innen
- Garderobenpersonal
- Ungelernte und Angelernte im handwerklichen Bereich ab Entgeltgruppe 2
- Handwerker/innen