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Für KirchenmusikerInnen und MesnerInnen: – Planungen für das Jahr 2017 leicht gemacht...

Brennpunkt: TARIFEINIGUNG TEIL II – Themen: Tarifabschluss: Gewerkschaften, Einmalzahlung, Zulagen, Nachzahlung Ausgeschiedene, Praktikanten, Auszubildende / Azubis, Kirchliche Schulen - Lehrer, Reisekosten, Konflikte, Familien / Familienfreundlichkeit, Urlaub - Resturlaub, Mesner - Mesnerordnung, Arbeitszeitkalender 2017 - Mesner und Kirchenmusiker, Krankheitstage, Kita Leitung, Dienstplan, Pausen

KODA Kompass 44 | Oktober 2011 – Geballte Information auf 20 Seiten: Erfahren Sie alles über den aktuellen Verhandlungsstand zu den notwendigen neuen Entgeltordnungen für kirchenspezifische Berufe. Lesen Sie ausführlich, was die Vorschriften zum Beschäftigungsverbot Schwangerer bewirken wollen. Verstehen Sie die zahlreichen Möglichkeiten, den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu gestalten, die alle einzeln anschaulich und ausführlich erläutert werden.

Für KirchenmusikerInnen und MesnerInnen: Arbeitszeitkalender 2016 –

mit Sonderteil KirchenmusikerInnen und MesnerInnen: Arbeitszeit im liturgischen Dienst, mit Arbeitszeit-Kalender –

Neue Perspektiven mit dem Sabbatjahr – In diesem „KODA Kompass" finden Sie alle Informationen zur neuen Entgeltordnung für Mesner.

Für KirchenmusikerInnen und MesnerInnen: Arbeitszeitkalender 2015 – Diesen Kalender gibt es exklusiv bei kodakompass.de. Der Arbeitszeitkalender für Mesner und Kirchenmusiker ist eine hilfreiche Grundlage, um die Ausgleichstage für den Dienst an Sonn- und Feiertagen leicht festlegen zu können. Er enthält ausführliche Erklärungen zu den Bestimmungen der Dienstordnung und zu deren Umsetzung vor Ort.

Mehr Geld für Mesner –

Für B-Kirchenmusiker und Mesner – Für B-KirchenmusikerInnen und MesnerInnen sehen die Tätigkeitsmerkmale des ABD mehr als eine Höhergruppierung während der beruflichen "Laufbahn" vor. Nach der Reform des ABD im Zuge der Einführung des TVöD war aber nur noch höchstens ein Aufstieg vorgesehen. Für die oben genannten Beschäftigten hätte das teilweise erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet.

Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“

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