Mein Beruf » Verwaltungsangestellte
Klausur der Mitarbeiterseite vom 21.-24. Mai 2007 in Brixen – Auf der Klausur der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA vom 21. – 24. Mai 2007 in Brixen stand die Position der
Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig
133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Soll es eine Überprüfungsinstanz bei Beurteilungen geben? Gibt es für Systembetreuer Anrechnungsstunden? Werden kirchliche Schulträger von der Befreiung der Sozialversicherungspflicht Gebrauch machen und
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der 38. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA konnte die Novellierung der früheren SR 2l in die neue Sonderregelung-Lehrer (SR-L) abgeschlossen
129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 – Derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern Bericht von der 129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 (Auszug)
Frage: “Obwohl ich gern im Winter länger Urlaub gemacht hätte, musste ich fast den ganzen Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen. Ist das denn zulässig?” Antwort: Nein, ein Teil des Erholungsurlaubs
Frage: “Ich habe noch Resturlaub vom letzten Jahr. Bis wann muss ich ihn spätestens nehmen?” Antwort: Grundsätzlich gilt: Urlaub ist in dem Kalenderjahr anzutreten, für das der Urlaubsanspruch besteht. Übertragung
Frage: “Ich möchte nach meiner Elternzeit bzw. nach meinem Sonderurlaub wieder halbtags in den Beruf einsteigen. Mein Chef besteht aber auf Vollzeit.” Antwort: Kirchliche MitarbeiterInnen, die Kinder unter 18 Jahren
Frage: “Ich bin derzeit in Sonderurlaub zur Kindererziehung, möchte aber mit einem Teilzeitjob dazuverdienen. Ist das erlaubt?” Antwort: Ja, wenn die Tätigkeit vom Umfang her mit dem Sinn des Sonderurlaubs
zu Entgelt (Entgeltordnung Teil A, 2.),
zu Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbefreiung, Befristung und Beendigung Arbeitsverhältnis, Beihilfe etc. siehe Teil A, 1.
INFOS ZUR EINGRUPPIERUNG + FÜR STELLENBEWERTUNGEN:
Zeitschrift KODA Kompass Nr. 72 sowie Zeitschrift Kompass ABC Nr. 74+75 ab Seite 60 Stichwort “Eingruppierung”
Weitere Stellenbewertungsinfos aus dem öffentlichen Dienst als zusätzliche Orientierungshilfe
Bayerische Regional-KODA
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