Tagungshäuserpersonal

Vermittlungsverfahren eingeleitet – Gescheitert ist die Initiative der KODA-Mitarbeiterseite auf Beibehaltung des Kinderzuschlags zum Gehalt von derzeit gut 90 Euro pro Kind. Die Mehrheit der Bistumsleitungen in Bayern lehnt Familienzuschläge

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Bericht der Mitarbeiterseite der Lehrerkommission über die schriftliche Beschlussfassung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA und der Arbeitsgruppensitzung anstelle der 37. Vollversammlung in

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht übernommene Umstellung auf das TVöD-System bedarf einer kirchenspezifischen Gestaltung in ihren Grundlagen. In drei dieser Bereiche steht die Bayer.

Alle Infos auf einem Blick – Knapp 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche in Bayern sind 2013 aufgerufen, ihre 19 Vertreterinnen und Vertreter in der Bayer. Regional-KODA neu zu

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – vgl. BAG-Urteil v. 20.11.12 bzw. Nachricht unter http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16559

Aushang fürs Schwarze Brett – Die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im TVöD stellt eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, so der Tenor einer im Frühjahr ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Infos

Entgelt

ABD Teil A, 2. Entgeltordnung

Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)

Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),

weiteren Angestelltengruppen:

vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff. 

Reinigungskräfte, Küchenhilfskräfte sowie Haus- und Hofarbeiter: vgl. Zusatzinformationen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff., ferner auch KODA Kompass Nr. 72 Seite 3. 

Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.

Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67

! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“

Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. – Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:

  • Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 2
  • Hausmeister/innen (ohne Schulhausmeister)
  • hauswirtschaftlich Beschäftigte
  • Pförtner/innen
  • Museumswärter/innen
  • Garderobenpersonal
  • Ungelernte und Angelernte im handwerklichen Bereich ab Entgeltgruppe 2
  • Handwerker/innen