Mein Beruf » Tagungshäuserpersonal
Frage: “Ich bin alleinerziehend, habe 2 kleine Kinder und soll in meiner Freizeit noch zu Sitzungen und Veranstaltungen kommen.” Antwort: Das “Weisungsrecht” erlaubt dem Arbeitgeber zu bestimmen, wann und wo
Frage: “Immer wieder werden meine Freizeitausgleichstage kurzfristig verschoben. Muss ich das einfach hinnehmen?” Antwort: Nein, das müssen Sie nicht. Zu der Frage gibt es keine eigene Regelung. Das bedeutet aber
Frage: „Ich habe mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich nur Montag bis Mittwoch arbeite. Muss man das nicht schriftlich machen?“ Antwort: „Wesentliche Vertragsbedingungen“ wie die Art der Tätigkeit und
Frage: “Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?” Antwort: Grundsätzlich ja, denn Krankheit unterbricht den Urlaub – vorausgesetzt, die Erkrankung ist schwerwiegend genug. Zwingend vorgeschrieben
123. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 26.9.2005 – Bericht von der 123. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 26.9.2005 in NürnbergAuf der 123. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 26.9.2005 wurde das von
Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht – Augsburg, 26.09.2005 Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen.
Kirchliche Gehälter weiter an öffentlichen Dienst angebunden – Augsburg, den 06.05.2004 (1.285 Zeichen)Die katholische Kirche in Bayern wird auch nach der für 2005 vorgesehenen Reform des öffentlichen Dienstes gleiche Gehälter
117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der
116. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 25. März 2004 – Die 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA diente vorwiegend der Beratung der zukünftigen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht in Bayern. Bericht von
Einstimmig: dran bleiben! – 27. 11. 2003 Bis Dezember 2003 soll eine Prozessvereinbarung zur Neugestaltung des ABD getroffen werden. Dies hat die Bayerische Regional-KODA im Mai 2003 beschlossen. Ziel dieser
Bayerische Regional-KODA – Die Bayerische Regional-KODA hat am 6.5.2003 folgenden Beschluss zur Erarbeitung einer kirchlichen Prozessvereinbarung gefasst: “Die KODA wird auf Grundlage der Prozessvereinbarung des öffentlichen Dienstes nach Möglichkeit bis
Zwischen den Tarifparteien vereinbart – Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist. Das neu zu gestaltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes verlangt Einheitlichkeit und Differenzierung.
ABD Teil A, 2. Entgeltordnung:
Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)
Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),
weiteren Angestelltengruppen:
vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff.
Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.
Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67
! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“:
Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. – Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
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