Tagungshäuserpersonal

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

KODA-Studientag – Einen Studientag zum Thema „Dritter Weg in den bayerischen Diözesen“ hält die Bayerische-Regional-KODA ab. Ziel ist es, die eigene Reflexion über die rechtlichen Grundlagen zu ermöglichen. Extrene Fachleute,

Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft – Neu gefasst wurde das geltende Arbeitsvertragsrecht für Beschäftigte als Lehrkraft an Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Auf den Vollversammlungen der Lehrerkommission seit Februar 2007

Frage: „Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?“ Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27

Infos zum Urlaub – „Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.“

Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83

Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“ Antwort: Ja. Die Annahme von Geschenken im Dienst ist verboten. Im ABD steht: „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder

Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende

Dienstgebervertreter Bistum Passau – Dr. Klaus Metzl, Generalvikar des Bistums Passau, ist seit 1. August 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter

Mit den Juli-Bezügen – Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des ABD fallen, erhalten mit dem Juli Entgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die „Tarifautomatik“ im ABD sichert

Kinderkomponente: Schiedsstelle angerufen – Nach Ende der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA beschloss die Mitarbeiterseite die Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente“ innerhalb der vorgesehenen 4-Wochen-Frist. Im ersten Verfahren muss

Beim pädagogischen Personal an Kindertagesstätten – Auf der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA ist zur Frage der zukünftigen Regelung der Verfügungszeit für das pädagogische Personal an Kindertagesstätten noch keine Entscheidung

Infos

Entgelt

ABD Teil A, 2. Entgeltordnung

Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)

Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),

weiteren Angestelltengruppen:

vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff. 

Reinigungskräfte, Küchenhilfskräfte sowie Haus- und Hofarbeiter: vgl. Zusatzinformationen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff., ferner auch KODA Kompass Nr. 72 Seite 3. 

Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.

Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67

! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“

Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. – Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:

  • Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 2
  • Hausmeister/innen (ohne Schulhausmeister)
  • hauswirtschaftlich Beschäftigte
  • Pförtner/innen
  • Museumswärter/innen
  • Garderobenpersonal
  • Ungelernte und Angelernte im handwerklichen Bereich ab Entgeltgruppe 2
  • Handwerker/innen