Tagungshäuserpersonal

Widerspruch zur Grundordnung – Nach Kenntnis der Mitarbeiterseite werden in manchen Einrichtungen, die dem Geltungsbereich der Bayerischen Regional-KODA zuzuordnen sind, zum Teil Arbeitsverträge abgeschlossen, deren In-Bezugnahme-Klauseln sowohl auf den Tarifvertrag

6. Amtsperiode – Die 6. Amtszeit der Bayerischen Regional-KODA seit Oktober 2003 mit insgesamt 27 Vollversammlungen war die bislang größte Bewährungsprobe für den Dritten Weg in den bayerischen Diözesen. Die

139. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat in ihrer 139. Sitzung vom 08./09.07.2008 folgende Vereinbarung zum Verfahren zur Umsetzung des Leistungentgelts beschlossen: Verfahrensvorschlag 1. Ab 01.10.2008 findet die „Projektphase Mitarbeitergespräch“

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Kommt eine Anhebung des sogenannten Kilometergeldes für die kirchlichen Beschäftigten? Zählen für die Eingruppierung von Kindergartenleiterinnen die Kinder oder die vergebenen Plätze? Was

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die im ABD geregelte Möglichkeit, das Wochenstundendeputat von Lehrkräften um 25 % zu kürzen, wenn es betrieblich erforderlich ist, lässt sich aufgrund der

Einführung einer Kinderkomponente – Keinen Erfolg hatte die Mitarbeiterseite der KODA bei der Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente“. Unter dem Vorsitz von Prof. Dütz hat die Schiedsstelle entschieden, dass

Caritas-Tarifreform in Bayern – Für übergeleitete und neueingestellte Beschäftigte im Caritas-Bereich in Bayern bleibt es nach der Tarifreform bei einer Kinderkomponente. Die Bundesebene der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK)

Arbeitszeitanpassung von Teilzeitkräften im KiTa-Bereich – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen im Kindertagesstättenbereich gilt ab 1.Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Für MitarbeiterInnen, die keinen prozentual ausgerichteten Vertrag, sondern einen Stundenvertrag abgeschlossen haben,

Projektsteuerungsgruppe Leistung vom 19.6.2008 – Auf der Sitzung der Projektsteuerungsgruppe für die Einführung einer möglichen Leistungskomponente in das ABD am 19.6.2009 standen die Überlegungen zum Beginn einer Projektphase zum Thema

Ettal 27.- 29.5.2008 – Die neu gewählte Mitarbeiterseite der Bayerischen Regeional-KODA traf sich zu einer dreitägigen Klausur in Ettal, um unter Leitung eines erfahrenen Moderators, Peter Weiser von kifas, die

KODA-Mitarbeiterseite begrüßt Unterschriftenaktion – In einer Pressemeldung hat sich Erzbischof Reinhard Marx gegen die Kommerzialisierung von Kindergärten ausgesprochen. Dies soll aber ein Gesetzentwurf des Familienministeriums ermöglichen. Die KODA-Mitarbeiterseite begrüßt es,

Kindertagesstätten – Teilzeitkräfte – Auch für pädagogische MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten gilt ab 1. Juli 2008 die 39-Stunden-Woche. Wer als Teilzeit-Beschäftigter oder -Beschäftigte mit Stundenzahl im Vertrag seinen Beschäftigungsumfang erhöhen möchte,

Infos

Entgelt

ABD Teil A, 2. Entgeltordnung

Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)

Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),

weiteren Angestelltengruppen:

vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff. 

Reinigungskräfte, Küchenhilfskräfte sowie Haus- und Hofarbeiter: vgl. Zusatzinformationen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff., ferner auch KODA Kompass Nr. 72 Seite 3. 

Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.

Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67

! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“

Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. – Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:

  • Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 2
  • Hausmeister/innen (ohne Schulhausmeister)
  • hauswirtschaftlich Beschäftigte
  • Pförtner/innen
  • Museumswärter/innen
  • Garderobenpersonal
  • Ungelernte und Angelernte im handwerklichen Bereich ab Entgeltgruppe 2
  • Handwerker/innen