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Anhebung um halbes Prozent – Die Grundvergütung wird zum August 2011 bei allen Beschäftigten (mit Ausnahme der Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft) um ein halbes Prozent angehoben. Die spannende
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Bericht von den Sitzungen der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrer (StAGL) in der Bayerischen Regional-KODA für die 151. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in FreisingSeit der
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die Mitglieder der Bayer. Regional-KODA trafen sich zur 151sten Vollversammlung in Freising. Auf der Tagesordnung stand eine bunte Mischung vielfältiger Themen: Beispielsweise waren
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 150ste Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA stand ganz unter dem Zeichen ausführlicher Beratungen. So diskutierten die Mitglieder in Augsburg beispielsweise die Eckeingruppierung von
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Entwickelt sich die Frage der Altersteilzeit für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zur Gretchenfrage? Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer in der Bayer. Regional-KODA
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Würde diesmal eine Beschlussfassung zur Höhe und zu den Auszahlungsmodalitäten der besonderen Einmalzahlung gelingen? Diese Frage stand nämlich erneut auf der Tagesordnung der
12,50 bzw. 13,01 Euro – Für Unterricht an Förderschulen wird aufgrund der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst eine Zulage gewährt. Sie erhöht sich jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend
Zweite Amtszeit – Vor fünf Jahren nahm das kirchliche Arbeitsgericht in Bayern seine Arbeit auf. Für die zweite Amtszeit des Gerichts mit Sitz in Augsburg mussten nun von der KODA-Mitarbeiterseite
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – In einer eigens einberufenen Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA stand die Frage nach der zukünftigen Höhe der besonderen Einmalzahlung zur Entscheidung an. Für die
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – In der Juli-Vollversammlung hat die Bayer. Regional-KODA eine einheitliche Dienstordnung für Pastoralreferenten auf den Weg gebracht ebenso wie eine Regelung für einen verbesserten
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Fragen zur Lehrerarbeitszeit standen im Mittelpunkt der umfangreichen Beratungen der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrkräfte (StAGL): Wird es beamtenähnliche Altersteilzeit geben, ist die Stundenreduzierung bei
Wechsel bei Dienstgebern – Mit Wirkung vom 01.07.2010 hat die Freisinger Bischofskonferenz Tobias Langsch zum Dienstgebervertreter in der Bayer. Regional-KODA berufen. Rechtsrat i. K. Langsch ist im Referat Personalwesen des
ABD Teil A, 2. Entgeltordnung:
Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)
Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),
weiteren Angestelltengruppen:
vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff.
Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.
Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67
! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“:
Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. – Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
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