Tagungshäuserpersonal

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Entwickelt sich die Frage der Altersteilzeit für Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft zur Gretchenfrage? Die Ständige Arbeitsgruppe Lehrer in der Bayer. Regional-KODA

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Würde diesmal eine Beschlussfassung zur Höhe und zu den Auszahlungsmodalitäten der besonderen Einmalzahlung gelingen? Diese Frage stand nämlich erneut auf der Tagesordnung der

12,50 bzw. 13,01 Euro – Für Unterricht an Förderschulen wird aufgrund der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst eine Zulage gewährt. Sie erhöht sich jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend

Zweite Amtszeit – Vor fünf Jahren nahm das kirchliche Arbeitsgericht in Bayern seine Arbeit auf. Für die zweite Amtszeit des Gerichts mit Sitz in Augsburg mussten nun von der KODA-Mitarbeiterseite

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – In einer eigens einberufenen Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA stand die Frage nach der zukünftigen Höhe der besonderen Einmalzahlung zur Entscheidung an. Für die

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – In der Juli-Vollversammlung hat die Bayer. Regional-KODA eine einheitliche Dienstordnung für Pastoralreferenten auf den Weg gebracht ebenso wie eine Regelung für einen verbesserten

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Fragen zur Lehrerarbeitszeit standen im Mittelpunkt der umfangreichen Beratungen der Ständigen Arbeitsgruppe Lehrkräfte (StAGL): Wird es beamtenähnliche Altersteilzeit geben, ist die Stundenreduzierung bei

Wechsel bei Dienstgebern – Mit Wirkung vom 01.07.2010 hat die Freisinger Bischofskonferenz Tobias Langsch zum Dienstgebervertreter in der Bayer. Regional-KODA berufen. Rechtsrat i. K. Langsch ist im Referat Personalwesen des

Dauerthema Verfügungszeit – In die Diskussion um das Thema Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen hat sich nun das Bayerische Sozialministerium eingeklinkt. In einem klarstellenden Newsletter wird z. B.

Flyer – Die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts hat die KODA Kompass-Redaktion in einem Faltblatt kurz und knapp dargestellt. Der farbige Flyer erklärt Begriffe wie Loyalität, Streikverbot oder Dritter Weg. Man

Studientag mit Hermann Lührs – Im Rahmen eines Studientages der Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA Ende Mai in Wertach erläuterte der Soziologe Dr. Hermann Lührs die Geschichte der Arbeitsrechtssetzung. Das Tarifvertragsmodell

Ökumenischer Kirchentag – Der ökumenische Kirchentag vom 12. bis 16. Mai in München wird ein großes Spiegelbild kirchlichen Lebens sein. Die beiden großen Kirchen mit ihren Einrichtungen zählen zu den

Infos

Entgelt

ABD Teil A, 2. Entgeltordnung

Hauswirtschafts- und Küchenleitungen u.a.
(ABD bis 31.12.2016: Teil A, 2.3. Buchstabe S)

Meister / Techniker ab 2017 (ABD Teil A, 2.2.2.),

weiteren Angestelltengruppen:

vgl. ABD Teil A, 2.3. -> Hauswirtschafts- und Küchenleitungen sowie geprüfter Wirtschafter, vgl. auch Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff. 

Reinigungskräfte, Küchenhilfskräfte sowie Haus- und Hofarbeiter: vgl. Zusatzinformationen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67, Seite 4 ff., ferner auch KODA Kompass Nr. 72 Seite 3. 

Hausmeister: vgl. Erläuterungen in Zeitschrift KODA Kompass Nr. 65, Seite 25 ff.

Lohngruppenverzeichnis
(ABD Teil A, 2.14) für bestimmte Tätigkeitsfelder (z.B. Hauswirtschafter, Küche ohne Leitungsfunktion), vgl. dazu auch Zeitschrift KODA Kompass Nr. 67

! Neue Entgeltordnung „handwerkliche Tätigkeiten“

Neues Eingruppierungs-System für sog. Arbeiter-Tätigkeiten, siehe Zeitschrift KODA Kompass Nr. 79, Seite 13 ff. – Betroffen sind Beschäftigte, die handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der neuen Entgeltordnung ausüben. Sie sind gemäß dem bisherigen Teil A, 2.14. ABD eingruppiert. Betroffene Tätigkeiten sind insbesondere:

  • Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 2
  • Hausmeister/innen (ohne Schulhausmeister)
  • hauswirtschaftlich Beschäftigte
  • Pförtner/innen
  • Museumswärter/innen
  • Garderobenpersonal
  • Ungelernte und Angelernte im handwerklichen Bereich ab Entgeltgruppe 2
  • Handwerker/innen