Religionslehrer i.K.

Handhabung zur Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit – Einige wenige Religionslehrer, die als FH-AbsolventInnen Religionsunterricht an beruflichen Schulen erteilen, haben 1998 von einer Übergangsregelung der KODA Gebrauch gemacht: Anstelle der Vergütung BAT

12,50 bzw. 13,01 Euro – Für Unterricht an Förderschulen wird aufgrund der vorläufigen Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst eine Zulage gewährt. Sie erhöht sich jeweils zum Schuljahresbeginn entsprechend

Infos

Dienstordnung

Dienstordnung im onlineABD.
ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe 
-> C, 3. Dienstordnung für Religionslehrerinnen

Entgelt

Teil A, 2.6. Entgeltordnung für ReligionslehrerInnen  

Weitere Informationen: siehe Rubrik „ABD