Religionslehrer i.K.

Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – vgl. BAG-Urteil v. 20.11.12 bzw. Nachricht unter http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16559

Aushang fürs Schwarze Brett – Die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im TVöD stellt eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, so der Tenor einer im Frühjahr ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Infos

Dienstordnung

Dienstordnung im onlineABD.
ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe 
-> C, 3. Dienstordnung für Religionslehrerinnen

Entgelt

Teil A, 2.6. Entgeltordnung für ReligionslehrerInnen  

Weitere Informationen: siehe Rubrik „ABD