Mein Beruf » Religionslehrer i.K.
Frage: „Ich soll meinen freien Tag von Montagmittag bis Dienstagmittag nehmen. Ist das erlaubt?“ Antwort: Nein. Der Begriff „Tag“ umfasst im Arbeitsrecht immer die Zeit von 0 Uhr bis 24
Frage: “Ich bin alleinerziehend, habe 2 kleine Kinder und soll in meiner Freizeit noch zu Sitzungen und Veranstaltungen kommen.” Antwort: Das “Weisungsrecht” erlaubt dem Arbeitgeber zu bestimmen, wann und wo
Frage: “Immer wieder werden meine Freizeitausgleichstage kurzfristig verschoben. Muss ich das einfach hinnehmen?” Antwort: Nein, das müssen Sie nicht. Zu der Frage gibt es keine eigene Regelung. Das bedeutet aber
Frage: „Ich habe mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich nur Montag bis Mittwoch arbeite. Muss man das nicht schriftlich machen?“ Antwort: „Wesentliche Vertragsbedingungen“ wie die Art der Tätigkeit und
Frage: “Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?” Antwort: Grundsätzlich ja, denn Krankheit unterbricht den Urlaub – vorausgesetzt, die Erkrankung ist schwerwiegend genug. Zwingend vorgeschrieben
123. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 26.9.2005 – Bericht von der 123. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 26.9.2005 in NürnbergAuf der 123. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 26.9.2005 wurde das von
Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht – Augsburg, 26.09.2005 Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen.
Kirchliche Gehälter weiter an öffentlichen Dienst angebunden – Augsburg, den 06.05.2004 (1.285 Zeichen)Die katholische Kirche in Bayern wird auch nach der für 2005 vorgesehenen Reform des öffentlichen Dienstes gleiche Gehälter
117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der
116. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 25. März 2004 – Die 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA diente vorwiegend der Beratung der zukünftigen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht in Bayern. Bericht von
Einstimmig: dran bleiben! – 27. 11. 2003 Bis Dezember 2003 soll eine Prozessvereinbarung zur Neugestaltung des ABD getroffen werden. Dies hat die Bayerische Regional-KODA im Mai 2003 beschlossen. Ziel dieser
Bayerische Regional-KODA – Die Bayerische Regional-KODA hat am 6.5.2003 folgenden Beschluss zur Erarbeitung einer kirchlichen Prozessvereinbarung gefasst: “Die KODA wird auf Grundlage der Prozessvereinbarung des öffentlichen Dienstes nach Möglichkeit bis
Teil A, 2.6. Entgeltordnung für ReligionslehrerInnen
Weitere Informationen: siehe Rubrik “ABD“
Bayerische Regional-KODA
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