Mein Beruf » Religionslehrer i.K.
Frage: “Ich bekomme meine Rente und mein Arbeitgeber zahlt in die Zusatzversorgungskasse. Brauche ich da noch eine zusätzliche Altersvorsorge?” Antwort: Machen Sie den 60-Sekunden-Blitz-Check in der Zeitschrift KODA Kompass 27
Infos zum Urlaub – “Wo finde ich die Regelungen zum Urlaub? Bevor meine KollegInnen in Urlaub gehen, müsste ich wissen, bis wann ich meinen Resturlaub dieses Jahres angetreten haben muss.”
Frage: „Ich habe doch Anspruch auf 83 % Netto in Altersteilzeit?“ Antwort: Ja und Nein. Die Altersteilzeitregelung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besagt, dass die Bezüge vom Arbeitgeber auf 83
Frage: „Kann ich wegen eines Geschenks gekündigt werden?“ Antwort: Ja. Die Annahme von Geschenken im Dienst ist verboten. Im ABD steht: „Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder
Dienstgebervertreter Bistum Augsburg – Domvikar Msgr. Michael Weihmayer, Personalrefent für Ständige Diakone und pastorale Laienmitarbeiter/-innen im Bistum Augsburg, ist seit 1. September 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende
Dienstgebervertreter Bistum Passau – Dr. Klaus Metzl, Generalvikar des Bistums Passau, ist seit 1. August 2007 neues Mitglied der Bayerischen Regional-KODA. Der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, Erzbischof Friedrich Kardinal Wetter
Mit den Juli-Bezügen – Alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des ABD fallen, erhalten mit dem Juli Entgelt eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Die „Tarifautomatik“ im ABD sichert
Kinderkomponente: Schiedsstelle angerufen – Nach Ende der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA beschloss die Mitarbeiterseite die Einleitung eines Schiedsverfahrens zum Thema „Kinderkomponente“ innerhalb der vorgesehenen 4-Wochen-Frist. Im ersten Verfahren muss
Beim pädagogischen Personal an Kindertagesstätten – Auf der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA ist zur Frage der zukünftigen Regelung der Verfügungszeit für das pädagogische Personal an Kindertagesstätten noch keine Entscheidung
Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Das schriftliche Beschlussverfahren in der Lehrerkommission der Bayer. Regional-KODA zur Gleichstellung von BAT-Verträgen von Lehrkräften an kirchlichen Schulen bei freiwilligem Übergang ins ABD
Bericht (Teil 2) aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der wieder aufgenommen Sitzung der 134. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 19.7.2007 konnten die restlichen Tagesordnungspunkte einer Klärung zugeführt werden.
Bayerns Familienministerin Christa Stewens – „Verwaltungsaufgaben sind Trägeraufgaben.“ Mit dieser präzisen Formulierung zeigt Bayerns Familienministerin Christa Stewens Verständnis für das pädagogische Personal in Kindertagesstätten, das sich gegen die zunehmende Übertragung
Teil A, 2.6. Entgeltordnung für ReligionslehrerInnen
Weitere Informationen: siehe Rubrik “ABD“
Bayerische Regional-KODA
– KODA Kompass –
Hoher Weg 14
86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 3166 – 8982
Fax: 08 21 / 3166 – 8989
E-Mail: info@bayernkoda.de