Alle Infos auf einem Blick – Knapp 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verfassten Kirche in Bayern sind 2013 aufgerufen, ihre 19 Vertreterinnen und Vertreter in der Bayer. Regional-KODA neu zu
Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – vgl. BAG-Urteil v. 20.11.12 bzw. Nachricht unter http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16559
Aushang fürs Schwarze Brett – Die Urlaubsstaffelung nach Lebensalter im TVöD stellt eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar, so der Tenor einer im Frühjahr ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Dienstordnung im onlineABD (arbeitsrechtlicher Teil).
ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
-> C, 1. Dienstordnung für Pastoralreferenten*innen
Dienstordnung im onlineABD (allgemeiner – bischöflicher – Teil).
ABD Anhang II (Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz)
-> Nr. 10 (DO PR Allg. Teil)
Teil A, 2.4. Entgeltordnung für Pastoralreferent*innen
Weitere Informationen: siehe Rubrik „ABD„
Berufsverband der PastoralreferentInnen Deutschlands e.V.: http://www.pastoralreferenten.de