Pastoralreferenten

Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig

133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 8./9. Mai 2007 – Die Bayerische Regional-KODA hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen. Die zukünftige Orientierung erfolgt am TVöD-VKA, aber auch an

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Soll es eine Überprüfungsinstanz bei Beurteilungen geben? Gibt es für Systembetreuer Anrechnungsstunden? Werden kirchliche Schulträger von der Befreiung der Sozialversicherungspflicht Gebrauch machen und

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Auf der 38. Vollversammlung der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional-KODA konnte die Novellierung der früheren SR 2l in die neue Sonderregelung-Lehrer (SR-L) abgeschlossen

129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 – Derzeit keine Übernahme des TV-Länder i.d.F. des Freistaates Bayern Bericht von der 129. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 11./12. Juli 2006 (Auszug)

Frage: “Obwohl ich gern im Winter länger Urlaub gemacht hätte, musste ich fast den ganzen Jahresurlaub in den Sommerferien nehmen. Ist das denn zulässig?” Antwort: Nein, ein Teil des Erholungsurlaubs

Frage: “Ich habe noch Resturlaub vom letzten Jahr. Bis wann muss ich ihn spätestens nehmen?” Antwort: Grundsätzlich gilt: Urlaub ist in dem Kalenderjahr anzutreten, für das der Urlaubsanspruch besteht. Übertragung

Frage: “Ich möchte nach meiner Elternzeit bzw. nach meinem Sonderurlaub wieder halbtags in den Beruf einsteigen. Mein Chef besteht aber auf Vollzeit.” Antwort: Kirchliche MitarbeiterInnen, die Kinder unter 18 Jahren

Frage: “Ich bin derzeit in Sonderurlaub zur Kindererziehung, möchte aber mit einem Teilzeitjob dazuverdienen. Ist das erlaubt?” Antwort: Ja, wenn die Tätigkeit vom Umfang her mit dem Sinn des Sonderurlaubs

Frage: “Können wir zusätzliche Stunden nicht bis Juli abbauen, verfallen sie in unserem Kindergarten. Ist das denn rechtmäßig?” Antwort: Im Kindergartenbereich fallen durch Sommerfeste, Fahrten und ähnliches oft zusätzliche Arbeitsstunden

Infos

Dienstordnung

Dienstordnung im onlineABD (arbeitsrechtlicher Teil).
ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe 
-> C, 1. Dienstordnung für Pastoralreferenten*innen
Dienstordnung im onlineABD (allgemeiner – bischöflicher – Teil).
ABD Anhang II (Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz) 
-> Nr. 10 (DO PR Allg. Teil)

Entgelt

Teil A, 2.4. Entgeltordnung für Pastoralreferent*innen

Weitere Informationen: siehe Rubrik “ABD

Berufsverband der PastoralreferentInnen Deutschlands e.V.: http://www.pastoralreferenten.de