Pastoralreferenten

KODA Wahl am 25. April 2013 – Bayernweiter Regional-Wahlvorstand konstituiert Am 25. April 2013 findet die bayernweit einheitliche Wahl zur Bayer. Regional-KODA statt. In den sieben bayerischen Diözesen wurden mittlerweile

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Lebhafte Diskussionen prägten die 159. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in Freising, mit der die aktuelle Amtszeit zu Ende geht. Braucht es Zugeständnisse für

KODA-Wahlergebnis 2013 – Zwei Drittel alt – ein Drittel neu. So setzt sich die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA künftig zusammen. Gleich geblieben ist das Geschlechterverhältnis. Leichte Verschiebungen gibt es bei

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Eine deutliche Entgelterhöhung für Gemeindereferenten über eine doppelte Zulagenlösung konnte die Bayerische Regional-KODA nach einem langen Diskussionsprozess in ihrer 158. Vollversammlung verabschieden. Damit

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Beratungen prägen die Vollversammlung: Nur einen Beschluss fasste die Bayerische Regional-KODA auf ihrer 157. Vollversammlung in Augsburg. Damit sicherte sie auch Versicherten, deren

1,4 Prozent – Das neue Jahr beginnt mit einer kleinen Lohnerhöhung für die Beschäftigten im kirchlichen Dienst: 1,4 Prozent mehr Brutto. Das ist Teil der Tarifrunde vom Frühjahr 2012, in

Wechsel in der Online-Redaktion – Markus Schweizer scheidet zum 31.12. aus der KODA aus. Die KODA Kompass- Redaktion verliert damit auch ihren Online Redakteur, der kodakompass.de nicht nur mit seinen

Wichtige Wahlen in 2013: KODA und MAV – Im Jahr 2013 finden im kirchlichen Bereich wichtige Wahlen statt. Zu wählen sind sowohl die Vertreterinnen und Vertreter für die überbetriebliche, arbeitsvertragsrechtliche

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Wie hoch ist die Mindest-Verfügungszeit für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen? Wie hoch ist die Unterrichtspflichtzeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst? Wie

Bundesarbeitsgericht – Das Bundesarbeitsgericht hatte eine Frage von großer Tragweite zu entscheiden: Inwiefern können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gewerkschaftlich organisieren und beispielsweise für bessere Arbeitsbedingungen streiken? Unsere Kurzformel: Der

Zusatzversorgung – In den Betriebsrenten sind Mutterschutzzeiten aufgrund europäischer Vorgaben wie Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen und wie volle Versicherungszeiten zu bewerten. Da aber der Zusatzversorgungskasse bis 2012 die Zeiten des Mutterschutzes

KODA Kompass 48 | September 2012 – Wer darf sich auf eine Einmalzahlung oder auf sogar einen weiteren Bewährungsaufstieg freuen? Wie wirkt sich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Urlaub

Infos

Dienstordnung

Dienstordnung im onlineABD (arbeitsrechtlicher Teil).
ABD Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe 
-> C, 1. Dienstordnung für Pastoralreferenten*innen
Dienstordnung im onlineABD (allgemeiner – bischöflicher – Teil).
ABD Anhang II (Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz) 
-> Nr. 10 (DO PR Allg. Teil)

Entgelt

Teil A, 2.4. Entgeltordnung für Pastoralreferent*innen

Weitere Informationen: siehe Rubrik “ABD

Berufsverband der PastoralreferentInnen Deutschlands e.V.: http://www.pastoralreferenten.de